Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 10-Protokoll_16_10_2014_gsw.pdf
- S.82
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55.5
30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzungen im Stadtgebiet von Innsbruck, Bestand (GR Haager)
GR Haager: Ich stelle gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern folgende Anfrage:
Geschwindigkeitsbegrenzungen im Straßenverkehr stellen gerade im Ortsgebiet ein
sensibles Thema dar, bei dem der tatsächliche Nutzen einer über die gem. § 20 Abs. 2
Straßenverkehrsordnung (StVO) hinausgehenden Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge im Hinblick auf deren
Rechtfertigung im Einzelfall - insbesondere
auch bezüglich der in § 43 Abs. 1 lit. b und
§ 44 Abs.1 StVO formulierten - sorgfältig zu
prüfen ist. Die maßgeblichen Sachverhalte,
die solchen Geschwindigkeitsbegrenzungen
zugrunde liegen, sind dabei detailliert zu belegen, reine Behauptungen reichen dazu
nicht aus.
In diesem Zusammenhang wird die Bürgermeister-Stellvertreterin ersucht, folgende
Fragen zu beantworten:
1.
Welche Straßen gem. § 2 Abs.1 Pkt.1
StVO der Landeshauptstadt Innsbruck
weisen zum Stand 01.10.2014 eine
30km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung auf?
2.
Aufgrund welcher Tatsachen im Sinne
der in § 43 Abs. 1 lit. b und § 44 Abs.1
StVO angeführten Voraussetzungen
wurden die in Frage 1. angeführten
Geschwindigkeitsbeschränkungen jeweils konkret erlassen?
3.
Welche empirischen Untersuchungen
bzw. Erhebungen wurden im Zuge der
Implementierung der in Frage 1. angeführten Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Feststellung des Vorliegens
der Voraussetzungen nach § 43 Abs. 1
lit. b und § 44 Abs.1 StVO jeweils konkret durchgeführt und welche Ergebnisse wurden dabei ermittelt?
Haager, Mag. Abwerzger, Dengg,
Ing. Ebner, Gregoire und Vescoli, alle eigenhändig
GR-Sitzung 16.10.2014
56.
Einbringung von Anträgen
56.1
I-OEF 95/2014
Rathaus-Passage, kostenlose Benutzung der neu errichteten WCAnlage (GRin Dr.in Pokorny-Reitter)
GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich stelle gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnerinnen
und Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin möge mit dem
Ziel, dass die neu errichtete WC- Anlage in
den Rathaus Galerien ohne Gebühr benützt
werden kann, mit der Rathaus Passage
GmbH Gespräche führen.
Dr.in Pokorny-Reitter, Buchacher, Grünbacher, Reisecker, Pechlaner und Mag.a Yildirim, alle eigenhändig
Bereits im Oktober 2012 hat die SPÖ einen
Antrag eingebracht, dass die WC-Anlage in
den Rathaus Galerien vergrößert und ein
zeitgemäßes, den zentralen Rathaus Galerien entsprechendes, WC-Angebot geschaffen wird.
Nun gibt es zwar eine neue WC-Anlage,
wofür aber eine Gebühr von € 0,50 zu entrichten ist.
Die Rathaus Galerien sind eine Einkaufspassage mit zahlreichen Geschäften und
auch Lokalen, die kein eigenes WC haben.
Es ist absolut unüblich, dass die WC-Benützung in einem Einkaufszentrum etwas
kostet; siehe auch das gegenüberliegende
Kaufhaus Tyrol, Sillpark, DEZ, etc.
Daher möge die Frau Bürgermeisterin entsprechende Gespräche zur kostenfreien
Benutzung der WC-Anlage führen.