Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 10-Protokoll_16_10_2014_gsw.pdf

- S.91

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(zu Punkt 33.)

Zl. KA-02786/2014
BERICHT ÜBER DIE
EINSCHAU IN DIE GESTION
DES AMTES FÜR KINDER- UND JUGENDHILFE
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Einschau in die Gestion des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe eingehend behandelt und erstattet mit
Datum vom 06.10.2014 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 14.08.2014, Zl. KA-02786/2014,
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag/-umfang
Prüfkompetenz

Die Kontrollabteilung ist gemäß § 74 Abs. 2 lit. a des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) beauftragt, die Gebarung der
Stadt und ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen zu prüfen. Nach
§ 74a Abs. 2 leg. cit. kann sich die Prüfung dabei auf die gesamte Gebarung oder auf bestimmte Teile davon erstrecken. In Wahrnehmung
dieses gesetzlichen Auftrages und in Anlehnung an § 74c leg. cit. hat
die Kontrollabteilung in der MA II eine stichprobenartige Einschau in
Teilbereiche der Gebarung des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe vorgenommen.
Diese Einschau konzentrierte sich im Sinne des § 74a Abs. 1 IStR auf
die Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, auf die Sparsamkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit sowie auf die
ziffernmäßige Richtigkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Gebarung.

Gender-Hinweis

Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit grundsätzlich nur in einer Geschlechtsform formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und
Männer gelten.

Prüfungsgegenstand

Auf Grund des Umstandes, dass die Kontrollabteilung diesen Bereich
der Hoheitsverwaltung zum ersten Mal einer Prüfung unterzogen hat,
wurden die Schwerpunkte vorrangig auf


die Darstellung der von diesem Amt durchzuführenden Aufgaben,



die Erläuterung wesentlicher Rechtsgrundlagen,



die Abbildung des Amtes in der städtischen Jahresrechnung,



die Prüfung der Personalgestion sowie



Fallzahlen der Rechtsvertretung und Sozialarbeit

gelegt.

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Zl. KA-02786/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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