Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 10-Protokoll_16_10_2014_gsw.pdf
- S.93
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Produktbeschreibung
Laut Produktliste sind in Bezug auf die Aufgaben des Amtes derzeit
fünf Produkte beschrieben, nämlich
Rechtsvertretung von Kindern und Jugendlichen,
welches nach umfassender Beratung und allenfalls Klärung der
Abstammung eines Kindes die Setzung all jener Maßnahmen umfasst, um den Anspruch eines Minderjährigen auf Geldunterhalt sicherzustellen. Darüber hinaus werden Regressansprüche der öffentlichen Hand gegenüber unterhaltspflichtigen Erziehungsberechtigten gemäß den gesetzlichen Vorschriften betrieben. In Fällen, in
welchen das zuständige Pflegschaftsgericht der Jugendwohlfahrt
die Obsorge für einen Minderjährigen übertragen hat, wird diese im
Interesse des Minderjährigen bestmöglich ausgeübt.
Ambulante Hilfen zur Erziehung,
in deren Rahmen zum Schutz des Kindeswohles Unterstützung der
Erziehung in Form von stundenweise nachgehender ambulanter
Familienbetreuung oder durch Unterbringung in Einrichtungen zur
Tagesbetreuung angeboten wird.
Volle Erziehung:
Sofern nach fachlicher Beratung ambulante Hilfen als gelinderes
Mittel zum Schutz des Kindeswohles nicht genügen, beinhaltet dieses Produkt das Angebot oder die Anordnung der vollen Erziehung
je nach den Bedürfnissen des betroffenen Minderjährigen in Einrichtungen oder in Pflegefamilien.
Gesetzliche Vertretung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge,
welches die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in
enger Zusammenarbeit mit dem Amt der Tiroler Landesregierung
gemäß den Vorgaben des Asyl- und Fremdenpolizeigesetzes zum
Inhalt hat, und
Gemeinsame Verrechnungsstelle,
in der sämtliche in den Ämtern Soziales und Jugendwohlfahrt
(nunmehr Kinder- und Jugendhilfe) anfallenden Geldflüsse den gesetzlichen und buchhalterischen Grundlagen entsprechend und so
rasch wie möglich abgewickelt werden.
Schaffung eines
dritten Referates
Im Hinblick auf die gestiegenen Fallzahlen und unter dem Aspekt der
erwarteten Vorgaben im Rahmen des neuen Tiroler Kinder- und Jugendhilfegesetzes wurde mit 01.07.2013 das damals bestehende Referat „Sozialarbeit der öffentlichen Jugendwohlfahrt“ geteilt und an
dessen Stelle die Referate „Sozialarbeit und unbegleitete Minderjährige“ sowie „Sozialarbeit, Adoptiv- und Pflegekinderwesen“ eingerichtet.
Diesen beiden Referaten wurden jeweils neun Bedienstete (ohne Referatsleitung) zugeteilt, wobei diese in Form von Teams, auch teilweise
referatsübergreifend, tätig werden. Die Zuständigkeit bei den Produkten „Ambulante Hilfen zur Erziehung“ und „Volle Erziehung“ richtet sich
nach der Meldeadresse, die Betreuung im Rahmen des Produktes
„Gesetzliche Vertretung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge“ erfolgt von den Mitarbeitern beider Referate in einem so genannten
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Zl. KA-02786/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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