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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 10-Protokoll_16_10_2014_gsw.pdf

- S.105

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Im Rahmen der unterstützenden Erziehungshilfen wurden im Jahr
2013 seitens des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe insgesamt 378
Vereinbarungen mit Einrichtungen der freien Jugendwohlfahrt (private
Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen) sowie insgesamt 263 Vereinbarungen mit Einzelbetreuern abgeschlossen.
Volle
der Erziehung

Reichen die Maßnahmen der Unterstützung der Erziehung nicht aus,
um das Kindeswohl zu gewährleisten, ist die volle Erziehung einzuräumen. Dies bedeutet, dass Minderjährige bei Pflegeeltern, in sozialpädagogischen oder sonstigen Einrichtungen untergebracht werden,
welche in der Folge mit der Ausübung der Pflege und Erziehung der
Minderjährigen betraut werden. Die vom Amt für Kinder- und Jugendhilfe initiierte volle Erziehung ist eine Form der Fremdunterbringung.
Hilfen der Erziehung im Bereich „volle Erziehung“ sind


Pflegefamilien,



Kriseneinrichtungen,



Sozialpädagogische Wohngemeinschaften,



Kinderdorf-Familien,



Betreutes Wohnen,



Sozialtherapeutische Wohngemeinschaft,



Sozialpädagogische Pflegestellen,

 u.a.m.
Zur unmittelbaren Durchführung der Hilfen zur Erziehung werden zum
einen Landeseinrichtungen und zum anderen Träger der freien Kinderund Jugendhilfe herangezogen, sofern sie nach Ziel und Ausstattung
dazu geeignet sind. Diese erfüllen im Auftrag des Amtes der Landesregierung nicht hoheitliche Aufgaben der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe.
Pflegekind- und
Adoptivwesen

Kinder und Jugendliche, deren leibliche Eltern nicht mehr oder vorübergehend nicht in der Lage sind, für das eigene Kind zu sorgen,
werden in einer Pflegefamilie betreut und erzogen. Als Pflegekinder
gelten Minderjährige, die nicht von ihren leiblichen Eltern oder anderen
bis zum dritten Grad Verwandten, von Adoptiveltern oder von mit der
Obsorge betrauten Personen gepflegt oder erzogen werden und diese
Betreuung durch andere auf Dauer ausgerichtet ist.

Arten von
Pflegeverhältnissen

Es gibt folgende Arten von Pflegeverhältnissen:

Bereitschaftspflege



Bereitschafts- oder Krisen- oder Kurzzeitpflege



Langzeit- bzw. Dauerpflege



Sozialpädagogische Pflegestellen

Die Bereitschaftspflege stellt eine Maßnahme der vollen Erziehung dar
und ist eine Form der Unterbringung bei Säuglingen und Kleinkindern,
die aufgrund einer aktuellen Krisensituation vorübergehend untergebracht werden müssen. Bereitschaftsfamilien übernehmen die Betreuung des Kindes, bis abgeklärt ist, ob das Kind (im eher seltenen Fall)

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Zl. KA-02786/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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