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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 10-Protokoll_16_10_2014_gsw.pdf

- S.106

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wieder in die Herkunftsfamilie rückgeführt werden kann, oder auf
Dauer untergebracht wird. Die Bereitschaftspflege ist gekennzeichnet
durch


den familiären Rahmen (hohe Betreuungsdichte und Konstanz der
Betreuungspersonen),



die Anonymität der Familien (Familienname, Wohnadresse etc.
bleiben für die leiblichen Eltern der dort untergebrachten Kinder
anonym),



die Aufnahmebereitschaft innerhalb kurzer Zeit und



die zeitliche Begrenzung.

Die Bereitschaftspflege wird von speziell ausgebildeten Familien
durchgeführt. Ziel ist es, den Säuglingen und Kleinkindern eine Betreuung in familiärer Atmosphäre bereit zu stellen. Die Zielgruppe ist in
der Praxis im Wesentlichen auf den Altersbereich der 0 bis 3-jährigen
Kinder beschränkt.
Maximale
Aufenthaltsdauer

Konzeptionell ist eine maximale Aufenthaltsdauer in der Bereitschaftspflege von acht bis 12 Wochen vorgesehen. Dieser Zeitraum reicht
i.d.R. bspw. durch die Dauer von Obsorgeentscheidungen jedoch nicht
aus, so dass der Betreuungszeitraum verlängert werden muss. Bei den
im Jahr 2013 beendeten Krisen- bzw. Bereitschaftspflegeverhältnissen
(insgesamt acht) betrug die durchschnittliche Aufenthaltsdauer 32 Wochen. Dieser Aufenthalt kann auch in verschiedenen Bereitschaftsfamilien erfolgen, was aus fachlicher Sicht durchaus wünschenswert ist, um
eine vorzeitige Bindung des Kindes an die Bereitschaftsfamilie zu vermeiden. Zum Prüfungszeitpunkt (Ende April 2014) waren vier Innsbrucker Kinder bei Bereitschaftsfamilien untergebracht.

Ausbildung und
Kontrollfunktion

Die für die Bereitschaftspflege zur Verfügung stehenden Pflegefamilien
sind an das Landeskinderheim Axams angebunden, welche von dort
betreut und begleitet werden. Auch deren Ausbildung wird von dieser
Einrichtung organisiert. Darüber hinaus übt das Landeskinderheim eine
Kontrollfunktion in Form regelmäßiger Hausbesuche aus. Die derzeit
16 Bereitschaftsfamilien sind über ganz Tirol verstreut, in der LH Innsbruck steht aktuell eine Bereitschaftsfamilie zur Verfügung.

Anspruch auf
Pflegeelterngeld

Bereitschaftsfamilien haben Anspruch auf Pflegeelterngeld, dessen
Höhe in der Pflegeelterngeldverordnung 2013 (Verordnung der Landesregierung vom 05. September 2012 über die Festsetzung des Pflegeelterngeldes, LGBl. Nr. 110/2012) geregelt ist. Soweit Pflegekinder
in Innsbrucker Bereitschaftsfamilien untergebracht werden, ist die damit befasste Sachbearbeiterin des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe
für die Ausfertigung des Pflegeelterngeldbescheides zuständig.

Eine weitere Form der vollen Erziehung umfasst die Unterbringung von
Kindern in der Langzeit- bzw. Dauerpflege. Bei diesem klassischen
Pflegeverhältnis handelt es sich um die Betreuung und Erziehung eines Minderjährigen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses in
einer Pflegefamilie, wobei eine Begleitung bis zur Selbstständigkeit
vorgesehen ist. Aus fachlicher Sicht ist eine Unterbringung in einer
Pflegefamilie das Mittel der Wahl für insbesondere 0 bis 3-Jährige, bei
deren leiblichen Eltern es eine derart schlechte Zukunftsprognose gibt,
dass die Pflegefamilie eine echte Ersatzfamilie werden soll.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Langzeit- bzw.
Dauerpflege

Zl. KA-02786/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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