Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 10-Protokoll_16_10_2014_gsw.pdf
- S.118
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8.3.4 Budgetabwicklung
Präliminare
Beitragspflicht
Für die Jahre 2011 bis 2013 sind der Stadt Innsbruck zur Abstattung
der Beitragspflicht vom GR nachstehende Ausgaben genehmigt worden bzw. ist für das Haushaltsjahr 2014 folgendes Etat für die Zahlung
der Beitragspflicht vorgesehen. Der Vergleich mit den vom Amt für
Kinder- und Jugendhilfe in den betreffenden Haushaltsjahren geleisteten Zahlungen (vier Vorschusszahlungen und die Schlussrechnung
des Vorjahres) bzw. noch zu begleichenden Teilzahlungen (Jahr 2014)
stellt sich wie folgt dar. Die Beträge sind auf Tsd. Euro gerundet angegeben:
2014
2013
2012
2011
Präliminare Beitragspflicht
Stadt Innsbruck
3.500,0
3.200,0
2.950,0
2.810,0
Summe Vorschusszahlungen
2.265,2
2.056,0
1.968,8
1.931,6
Schlussrechnung des Vorjahres
1.485,5
1.051,4
888,4
1.194,2
Über-/Unterdeckung
- 250,7
92,6
92,8
- 315,8
Nachtragskredit 2011
Aufgrund der Schlussrechnung 2010 in der Höhe von rd. € 1.194,2
Tsd. und der mittels Bescheid für das Jahr 2011 festgelegten (vier)
Ratenzahlungen von gesamt € 1.931,6 Tsd. belief sich die Überschreitung des für das Jahr 2011 bewilligten Budgetansatzes von € 2.810,0
Tsd. auf insgesamt € 315,8 Tsd. Zur Abdeckung der laufenden Ausgaben musste dem Amt für Kinder- und Jugendhilfe im Wirtschaftsjahr
2011 ein Nachtragskredit in Höhe der Unterdeckung gewährt werden.
Nachtragskredit 2014
Die Beitragspflicht der Stadt Innsbruck für das Jahr 2013 wurde mit
einem Betrag von rd. € 3.541,5 Tsd. festgesetzt (Bescheid vom
24.02.2014). Nach Abzug der bereits gesondert vorgeschriebenen
(vier) Vorschusszahlungen von € 2.056,0 Tsd. waren noch € 1.485,5
Tsd. an das Land Tirol zu entrichten. Zählt man zum Betrag der
Schlussrechnung (€ 1.485,5 Tsd.) die vier im Jahr 2014 fälligen Vorschusszahlungen in der Höhe von € 2.265,2 Tsd. hinzu, so lässt sich
für das laufende Wirtschaftsjahr eine Unterdeckung des Ausgabenansatzes der Vp. 1/439000-751001 – Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen – Lfd. Transferzlg.-Land Jugendwohlfahrt von rd. € 250,7 Tsd.
errechnen.
Weitgehend sind die Mehrausgaben für das Jahr 2013 in einem gegenüber den Vorjahren bzw. ständig steigenden Betreuungsbedarf bei
der vollen und ambulanten Erziehung begründet.
Die Entwicklungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (bspw. zusätzliche Leistungen bei fremduntergebrachten Kindern, Erhöhung der
Tagessätze verschiedener stationärer Einrichtungen, Erhöhung der
Stundensätze von Vereinen, die ambulante Betreuung anbieten, Anhebung des Höchststundensatzes für ambulante Einzelbetreuer, Ausweitung der an Vereine vergebenen Aufträge, Fortschreiten suboptimaler Unterbringung von Kindern und Jugendlichen aufgrund der Ressourcenknappheit im stationären Bereich, u.a.m.) werden auch die
künftige Budgetentwicklung wesentlich beeinflussen.
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Zl. KA-02786/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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