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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 10-Protokoll_16_10_2014_gsw.pdf

- S.119

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8.4 Voranschlagsunwirksame Gebarung
Kosten für
Erziehungshilfen

Die Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten für Erziehungshilfen
(Kinder- und Jugendhilfe), die durch das städtische Amt für Kinder- und
Jugendhilfe erbracht bzw. veranlasst wurden, sind der Voranschlagsunwirksamen Gebarung der Stadt Innsbruck zu entnehmen.
8.4.1 Ausgaben

IST-Ausgaben

Den Rechnungsabschlüssen der Stadt Innsbruck zufolge haben sich
die IST-Ausgaben der Hilfen zur Erziehung im Zeitraum von 2011 bis
2013 wie folgt entwickelt, wobei die abgangsneutrale umsatzsteuerliche Verrechnung nach den Bestimmungen des Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetzes (GSBG) nicht enthalten ist. Bei den Beträgen handelt es sich um Nettobeträge und sind diese auf Tsd. Euro
gerundet ausgewiesen:
Voranschlagsunwirksame Gebarung
Stadt Innsbruck
Ausgaben

2013

2012

2011

Aufwendungen für volle Erziehung

6.238,3

5.353,2

5.375,1

Unterstützung zur Erziehung

2.364,4

2.017,2

1.809,2

Volle Erziehung in Landeseinrichtungen

1.196,8

911,4

545,2

508,1

549,0

527,0

Maßnahmen für Pflegeeltern

6,6

6,8

6,2

Zuwendungen für Ferienaktionen

1,3

0,7

0,2

10.315,5

8.838,3

8.262,9

Aufwendungen für Pflegeelterngeld

SUMME

Zu obiger Darstellung hielt die Kontrollabteilung an dieser Stelle wiederholend fest, dass in den Ausgaben nur die durch Einzelbetreuer
oder Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, nicht aber durch städtisches Personal (Sozialarbeiter), erbrachten Leistungen erfasst sind.
Kostensteigerung
Hilfen zu Erziehung

Die Ausgaben der Hilfen zur Erziehung haben sich im Jahr 2013 gegenüber dem Vorjahr um € 1.476,8 Tsd. erhöht, was eine Steigerung
von 16,72 % bedeutet. Insbesondere waren es die höheren Ausgaben
für ambulante und volle Erziehungshilfen sowie für volle Erziehungsmaßnahmen in Landeseinrichtungen, die zu dieser Entwicklung geführt
haben. Allein die Aufwendungen für volle Erziehung haben sich von
€ 5.353,2 Tsd. im Jahr 2012 auf € 6.238,2 Tsd. im Jahr 2013 um
€ 885,0 Tsd. oder 16,53 % erhöht.
Die Erhöhung der Aufwendungen der ambulanten Erziehung belief sich
im Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr auf 17,21 % oder € 347,2 Tsd.
Ebenso war eine Kostensteigerung bei den Ausgaben der vollen Erziehung in Landeseinrichtungen in der Höhe von 31,31 % oder € 285,5
Tsd. zu verzeichnen.

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Zl. KA-02786/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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