Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 10-Protokoll_16_10_2014_gsw.pdf
- S.128
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(zu Punkt 34.)
Zl. KA-05750/2014
BERICHT ÜBER DIE
PRÜFUNG VON TEILBEREICHEN
DES REFERATES WOHNBAUFÖRDERUNG
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen des
Referates Wohnbauförderung eingehend behandelt und erstattet mit
Datum vom 06.10.2014 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 27.08.2014, Zl. KA-05750/2014,
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag/-umfang
Prüfkompetenz
Die Kontrollabteilung ist gemäß § 74 Abs. 2 lit. a des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) u.a. auch beauftragt, die Gebarung der Stadt und ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen zu prüfen.
Nach § 74a Abs. 2 IStR kann sich die Prüfung dabei auf die gesamte
Gebarung oder auf bestimmte Teile davon erstrecken. In Wahrnehmung dieses gesetzlichen Auftrages und in Anlehnung an § 74 c leg.
cit. hat die Kontrollabteilung in der MA IV, Amt für Wohnungsservice,
eine stichprobenartige Prüfung der Gebarung des Referates Wohnbauförderung vorgenommen. Diese Einschau konzentrierte sich im Sinne
des § 74a Abs. 1 leg. cit. auf die Übereinstimmung mit den geltenden
Vorschriften, auf die Sparsamkeit, die Wirtschaftlichkeit und die
Zweckmäßigkeit sowie auf die ziffernmäßige Richtigkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Gebarung.
Prüfungsgegenstand
Die Schwerpunkte der stichprobenhaft durchgeführten Prüfung wurden
von der Kontrollabteilung dabei vorrangig auf
den Leistungskatalog des Referates Wohnbauförderung,
die Abbildung des Referates Wohnbauförderung in der städtischen
Jahresrechnung und in der städtischen Kostenrechnung,
die Darstellung der städtischen Impulsförderungen, insbesondere
„Nachträglicher Lifteinbau“, „Seniorengerechte Nasszellen“, „Umwelt plus Sonne“ und „Innsbruck fördert: energetische Sanierung“
sowie
die Illustration verschiedener Fallzahlen und Statistiken
gelegt.
Prüfungsrelevant war grundsätzlich das Haushaltsjahr 2013, wobei zu
Vergleichszwecken teilweise auch auf Fakten aus Vorjahren Bezug
genommen worden ist. Aus Gründen der Aktualität und Zeitnähe wurden punktuell auch Daten des aktuellen Jahres 2014 verwendet.
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Zl. KA-05750/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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