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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 10-Protokoll_16_10_2014_gsw.pdf

- S.129

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Gender-Hinweis

Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass alle in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform
formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und Männer gelten.

Anhörungsverfahren

Das gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren
ist durchgeführt worden.
2 Vorbemerkungen
2.1 Allgemeines

Aufbauorganisation

Gemäß § 38 Abs. 2 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck
1975 hat der/die Bürgermeister/in die Zahl der Abteilungen und die
Aufteilung der Geschäfte auf sie in einer Geschäftseinteilung festzusetzen. In Anlehnung an diese Bestimmung verfügte der damalige Bürgermeister der Landeshauptstadt Innsbruck am 08.04.1999 eine Geschäftseinteilung für den Stadtmagistrat Innsbruck, die mehrfach – zuletzt am 28.02.2014 (mit Wirkung 01.03.2014 bzw. 01.04.2014) – modifiziert worden ist. Demnach ist das Referat Wohnbauförderung dem
Amt für Wohnungsservice in der Magistratsabteilung IV zugeordnet.

Aufgabengebiete des
Amtes für
Wohnungsservice

Gemäß der Magistratsgeschäftsordnung – Besonderer Teil sind dem
Amt für Wohnungsservice folgende Aufgabengebiete zugeordnet:
 Vermittlung und Vergabe städtischer Wohnungen
 Wahrnehmung des Besiedelungsrechtes der Stadtgemeinde, Wohnungsvormerkungen
 Mietrechtsübertragungen
 Prüfung von Förderungsansuchen für Wohnhaussanierungen und
Impulsförderungen
 Bearbeitung von Mietzinsbeihilfe-Ansuchen, Mietzins- und Wohnbeihilfenberatung
 Vollziehung des Mietrechtsgesetzes im Außerstreitverfahren, insbesondere in Bezug auf Mietzinsfestsetzungen
 Mitwirkung an der Vollziehung des Wohnungseigentumsgesetzes,
insbesondere durch Nutzwertfestsetzungen
 Beratung in Wohnungsangelegenheiten
 Vollziehung des Heizkostenabrechnungsgesetzes (HeizKG)
 Vollziehung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG)
 Abwicklung der städtischen Impulsförderungen: „Umwelt plus Sonne“, „Nachträglicher Lifteinbau“, „Umbau von seniorengerechten
Nasszellen“, „Schallschutzförderung Altstadt“
Im Konnex mit den eben genannten und in der MGO so verankerten
Agenden des Amtes für Wohnungsservice erinnerte die Kontrollabteilung daran, dass die im Rahmen der Abwicklung der städtischen Impulsförderungen taxativ aufgezählten Aktionen nicht den derzeitigen

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Zl. KA-05750/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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