Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 10-Protokoll_16_10_2014_gsw.pdf
- S.134
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Gesamter Text dieser Seite:
Produkt 4415 – Innsbruck fördert: energetische Sanierung
(beinhaltet den Kostenträger 4410061 – Innsbruck fördert: energetische Sanierung)
Kostenrechnungsdaten
des Jahres 2013
Weiterführung
Kostenträger bzw.
Kostenstellen –
Empfehlung
Kostenträger
Kostenträgererfolg inkl.
Umlagekosten
Mietzins- und Annuitätenbeihilfe
Behindertengerechte Nasszellen
Innsbruck fördert: energetische Sanierung
Wohnhaussanierungsförderung
Lifteinbauaktion
Umwelt plus Sonne
Bürgerinformation und Beratung
Schallschutzförderung an Gemeindestr. u. Altstadt
Siedlungsprojekt "gemeinsam wohnen. gemeinsam leben"
-4.748.110,00
-338.134,00
-280.278,00
-183.529,00
-175.218,00
-87.280,00
-76.008,00
-577,00
0,00
Die Kostenrechnungsdaten des Jahres 2013 (inkl. Overheadkosten)
zeigten bei sämtlichen Kostenträgern ein negatives Ergebnis (Bandbreite gerundet zw. € -577,00 und € -4.748.110,00) – außer beim Kostenträger 4410051 – Siedlungsprojekt „gemeinsam wohnen. gemeinsam leben“. Im Jahr 2013 wurden diesem Projekt keine Kosten (auch
keine Overheadkosten) bzw. Erlöse zugerechnet. Da auch in Zukunft
bei diesem Projekt keine weiteren Erlöse oder Kosten zu erwarten sind,
empfahl die Kontrollabteilung die Sinnhaftigkeit der Weiterführung des
Kostenträgers 4410051 „Siedlungsprojekt „gemeinsam wohnen. gemeinsam leben“ zu beurteilen. Des Weiteren regte die Kontrollabteilung
eine Bereinigung (inkl. Verteilungsschlüssel) der Kostenstelle 4411001
„Spezielle Aktionen“ an, da hier lediglich Umlagekosten der übergeordneten Kostenstelle „Referatsleitung Wohnbauförderung“ erfasst wurden, welche wiederum auf zwei Kostenträger („Behindertengerechte
Nasszellen“ und „Lifteinbauaktion“) weiterverrechnet worden sind.
In der Stellungnahme teilte das Referat Wohnbauförderung der Kontrollabteilung mit, dass die Bereinigung des Kostenträgers Siedlungsprojekt „gemeinsam wohnen. gemeinsam leben“ und der Kostenstelle
„Spezielle Aktionen“ (inkl. Verteilungsschlüssel) durchgeführt worden
sei. Zusätzlich wären auch die Kostenträger „Umwelt plus Sonne“ und
„Schallschutzförderungen“ aufgelassen worden, da beide Aktionen
ausgelaufen sind.
Zuordnung von
Personalkosten –
Empfehlung
Im Rahmen der Prüfung wurde auch die Zuordnung der Personalkosten auf die Kostenträger eingesehen, wobei es in zwei Fällen zu Beanstandungen seitens der Kontrollabteilung kam. Im ersten Fall wurden
die Personalkosten eines Mitarbeiters kostenrechnerisch zur Gänze
einem falschen Kostenträger zugerechnet und im zweiten Fall wurden
die Personalkosten eines Mitarbeiters auf unterschiedliche Kostenträger mit Prozentsätzen aufgeteilt, die mit den Stundenaufzeichnungen in
der städtischen Funktionsmatrix nicht übereinstimmten. Die Kontrollabteilung empfahl, eine Harmonisierung der Stundenaufzeichnungen im
Bereich der Funktionsmatrix und die Kostenzuordnung des oben erwähnten Mitarbeiters entsprechend der Dienstzuteilung zu korrigieren.
In beiden Fällen war der Stellungnahme zu entnehmen, dass die Umsetzungen im Sinne der Empfehlungen bereits durchgeführt worden
wären.
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Zl. KA-05750/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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