Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 10-Protokoll_16_10_2014_gsw.pdf
- S.140
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Annuitätenzuschuss mit einem Betrag von € 2.647,80 (halbjährlich auf
die Dauer von 12 Jahren) festgelegt. Ausgehend von den nach Meinung der Kontrollabteilung korrekten (geringeren) förderbaren Gesamtbaukosten für die städtische Förderung ergibt sich ein halbjährlicher
städtischer Annuitätenzuschuss in Höhe von € 2.366,77 (halbjährlicher
Differenzbetrag somit € 281,03). Für die Dauer von 12 Jahren errechnet sich ein gesamter Differenzbetrag in Höhe von € 6.744,72.
Die Kontrollabteilung empfahl, die Festsetzung der Höhe des städtischen Annuitätenzuschusses zu überprüfen und gegebenenfalls eine
entsprechende Korrektur vorzunehmen. In der dazu abgegebenen Stellungnahme bestätigte die betroffene Dienststelle den von der Kontrollabteilung aufgezeigten Sachverhalt und verwies darauf, dass bisher
insgesamt acht städtische Annuitätenzuschüsse um insgesamt
€ 2.248,24 zu hoch ausbezahlt worden sind. Nach dem Hinweis der
Kontrollabteilung wäre mit der Hausverwaltung des betroffenen Bauträgers Kontakt aufgenommen und eine positive Vereinbarung erzielt
worden. Einerseits werde der gesamte Überbezug mit der folgenden
Auszahlung zum 01.11.2014 gegenverrechnet. Andererseits werden ab
01.05.2015 die weiteren städtischen Annuitätenzuschüsse in richtiggestellter Höhe ausbezahlt. Abschließend hielt das Amt für Wohnungsservice fest, dass der Stadt Innsbruck durch diese Vorgehensweise
kein finanzieller Schaden entsteht.
4.2 Impulsförderung „Seniorengerechte Nasszellen“
Förderungsrichtlinien –
Beschluss des GR
In seiner Sitzung vom 11.12.2008 genehmigte der GR Richtlinien betreffend die „Förderaktion für Senioren zum Umbau von seniorengerechten Nasszellen“.
Förderlaufzeit/
Förderhöhe
Die Förderung war ursprünglich auf die Dauer von 5 Jahren (beginnend
mit 01.01.2009 bis 31.12.2013) befristet. Die Förderung erfolgte (auch
im Jahr 2013) nach Maßgabe von definierten technischen Bedingungen in Form eines Einmalzuschusses in Höhe von 40 % der förderbaren Gesamtbaukosten bzw. mit maximal € 4.000,00 je Nasszellenumbau.
Mit GR-Beschluss vom 21.11.2013 wurden die Förderungsrichtlinien in
verschiedenen Bereichen adaptiert. Dabei wurde die Förderung, welche gemäß dem ursprünglichen GR-Beschluss per 31.12.2013 abgelaufen wäre, bis auf weiteres (nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Finanzmittel) verlängert. Darüber hinaus wurde auch die Förderungshöhe in Form eines Einmalzuschusses mit 45 % (vorher 40 %)
der förderbaren Gesamtbaukosten bzw. mit maximal € 4.500,00 (vorher € 4.000,00) je Nasszellenumbau neu festgesetzt. Die Änderungen
traten mit Beginn des Jahres 2014 in Kraft.
Finanzielles Volumen
der Auszahlungen im
Jahr 2013
Über die Vp. 1/480010-775100 – Kap.Transferzlg.-Lifteinbau/Nasszellen wurde im Jahr 2013 bei einem Gesamtbudget von € 500.000,00
(2012: ebenso € 500.000,00) ein Gesamtbetrag in Höhe von
€ 498.160,74 (2012: € 399.362,85) angeordnet. Von dieser Summe
betraf ein Betrag in Höhe von € 326.169,61 (2012: € 257.849,87) städtische Fördermittel für den Umbau von seniorengerechten Nasszellen.
Dieser gesamte Auszahlungsbetrag verteilte sich auf 106 (2012: 79)
Förderfälle.
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Zl. KA-05750/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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