Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 10-Protokoll_16_10_2014_gsw.pdf

- S.141

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Verifizierung der
Förderfälle durch die
Kontrollabteilung

Bei der durch die Kontrollabteilung vorgenommenen Verifizierung der
Förderakten des Jahres 2013 ergaben sich keine Beanstandungen.
Insbesondere war für die Kontrollabteilung die Bemessung der Förderhöhe in allen überprüften Fällen nachvollziehbar.
4.3 Impulsförderung „Umwelt plus Sonne“

Förderungsrichtlinien –
Beschluss des GR

Der GR verabschiedete mit Beschluss vom 28.02.2008 Förderungsrichtlinien für die Impulsförderung „Umwelt plus Sonne“.

Förderlaufzeit/
Förderhöhe

Gemäß den beschlossenen Richtlinien förderte die Stadt Innsbruck im
Zeitraum zwischen 01.04.2008 auf die Dauer von 5 Jahren – somit bis
31.03.2013 – nach Maßgabe der hierfür im jeweiligen Haushaltsjahr
zur Verfügung stehenden Geldmittel den Einbau von Erdgasheizungen,
Biomasse- und Solaranlagen. Die Förderung erfolgte in Form von Einmalzuschüssen in Anlehnung an die Bestimmungen der Wohnhaussanierungsförderung des Landes Tirol in Höhe von 50 % der Landesförderung.

Haushaltsmäßige
Abwicklung

Die Umwelt plus Sonne-Förderungen wurden budgetär über die
Vp. 1/480010-778100 – Kap.Transferzlg.-Umwelt plus Sonne abgewickelt. Für das (Rumpf-)Jahr 2013 (diese Förderung ist per 31.03.2013
abgelaufen) wurde im Voranschlag 2013 ein Betrag von € 40.000,00
(2012: € 160.000,00) präliminiert. Inklusive eines vom Stadtsenat in
seiner Sitzung vom 15.05.2013 genehmigten Nachtragskredites im
Ausmaß von € 48.000,00 stand auf der o.a. Vp. für das Haushaltsjahr
2013 somit ein Gesamtbudget in Höhe von € 88.000,00 zur Verfügung.

Finanzielles Volumen
der Auszahlungen im
Jahr 2013

Tatsächlich beansprucht wurde im Jahr 2013 ein Betrag in Höhe von
€ 78.504,52 (2012: € 93.054,26) (lfd. Anordnungssoll). Dieser Auszahlungssumme lagen 42 Förderungsfälle (2012: 61 Fälle) zugrunde.

Verifizierung der
Förderfälle durch die
Kontrollabteilung

Eine Verifizierung der im Jahr 2013 zur Auszahlung gelangten Förderungen durch die Kontrollabteilung ergab keinen Anlass für Beanstandungen.
4.4 Impulsförderung „Innsbruck fördert: energetische Sanierung“

Beschluss des Gemein- Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung
derates vom 13.12.2012 vom 13.12.2012 u.a. auch beschlossen, sowohl die Förderung zur Ver-

besserung des Schallschutzes von Fenstern im Bereich Altstadt – Herzog-Friedrich-Straße („Schallschutzförderung Altstadt“) als auch die
Förderung zur Verbesserung des Schallschutzes an Gemeindestraßen
infolge von Verkehrslärm im Stadtgebiet von Innsbruck mit 31.12.2012
außer Kraft zu setzen. Die Förderaktion „Umwelt plus Sonne“ ist – wie
bereits erwähnt – nur bis 31.03.2013 befristet gewesen und somit ausgelaufen. Inhaltlich aufgefangen und neu formuliert wurden diese Förderungen in der städtischen Impulsförderung „Innsbruck fördert: energetische Sanierung“, mit der die Stadt Innsbruck ab dem Jahr 2013
verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung des Wärme- und Schallschutzes, zur Verminderung eines Energieverlustes und des Energieverbrauchs sowie zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes von Heizungen und Warmwasseraufbereitungsanlagen in Wohnhäusern finanziell unterstützt.

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Zl. KA-05750/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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