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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 10-Protokoll_16_10_2014_gsw.pdf

- S.146

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Stellungnahme
des Amtes für
Wohnungsservice

Im Zusammenhang mit den von der Kontrollabteilung ausgesprochenen Empfehlungen beschrieb der Vorstand des Amtes für Wohnungsservice in seiner dazu abgegebenen Stellungnahme historische Entwicklungen in Bezug auf den Tätigkeitsumfang des Referates Wohnbauförderung in den Bereichen Wohnhaussanierung sowie Mietzinsund Annuitätenbeihilfe.
Vorweg wurde von ihm darüber informiert, dass die Stadtgemeinde
Innsbruck vor rund 50 Jahren Servicestellen für die Sachbereiche
Wohnhaussanierung mit Wohnbauförderung-Eigenheime sowie Mietzins- und Annuitätenbeihilfe eingerichtet habe. Kernaufgaben dieser
Dienststellen waren die Beratung und Unterstützung der Innsbrucker
Bürgerinnen und Bürger bei der Einreichung von Förderungs- bzw.
Beihilfeansuchen. Nach aktuellem Wissensstand des Vorstandes des
Amtes für Wohnungsservice führten diese Dienststellen aber von Anfang an auch die Bearbeitung der Anträge mit Berechnung der Förderungen und Beihilfen durch.
Wohnhaussanierung:
Im Jahr 1994 sei bereits einmal mit dem Land Tirol über eine Kostenbeteiligung an den Personalaufwendungen für den Sachbereich
Wohnhaussanierung verhandelt worden. Damals habe das Land jedoch eine Kostenbeteiligung abgelehnt. Politik und Verwaltung hätten
daraufhin überlegt, die Prüfung der Wohnhaussanierungsansuchen an
das Land abzutreten. Der damalige Bürgermeister der Landeshauptstadt Innsbruck habe jedoch beschlossen, die Bearbeitung der Wohnhaussanierungsansuchen im eigenen Haus mit verringertem Personal
(drei anstelle von vier Technikern) weiterzuführen. Der Teilbereich
Wohnbauförderung-Eigenheime sei an das Land abgetreten worden.
Grundlage für diese Entscheidung wären erkannte (und in der Stellungnahme näher ausgeführte) Vorteile einer stadteigenen Prüfstelle
für die Innsbrucker Bürger gewesen. Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass sich die Aufgaben der Förderungsstelle in den letzten
Jahren kontinuierlich erweitert hätten. Neben der Wohnhaussanierung
werden die städtischen Impulsförderungen „Nachträglicher Lifteinbau“,
„Einbau von seniorengerechten Nasszellen“ sowie „Innsbruck fördert:
energetische Sanierung (IFES)“ betreut. Nachdem sich die Richtlinien
der stadteigenen Förderungen in vielen Bereichen eng an die Richtlinien der Wohnhaussanierungsförderung des Landes anlehnen, seien
die diesbezüglichen Aufgaben miteinander verflechtet. Dadurch würden sich zahlreiche Synergieeffekte ergeben. Abschließend argumentierte der Vorstand des Amtes für Wohnungsservice, dass für die Förderungswerber ein Ansprechpartner für alle Förderungen ein ausgezeichnetes Service bedeuten würde. Alle Förderunterlagen würden nur
einmal benötigt werden. Mögliche Parallelförderungen würden gemeinsam mit den Förderungswerbern optimiert werden. Dabei spiele die
Beratung eine sehr wichtige Rolle.
Die Festlegung einer Ablauforganisation, welche Aufgaben in diesem
Bereich von der Stadtgemeinde Innsbruck und welche vom Land Tirol
zu erledigen sind, sei aufgrund der Verflechtung der Aufgabenbereiche
aufwändig und nehme einige Zeit in Anspruch. Sobald das Ergebnis
vorliegt, werde die weitere Vorgehensweise überlegt.

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Zl. KA-05750/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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