Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 10-Protokoll_16_10_2014_gsw.pdf
- S.153
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Im Anhörungsverfahren wurde die Kontrollabteilung von der Dienststelle informiert, dass die empfohlene Umbuchung durchgeführt wurde.
Betreuungsstunden im
Frau- und Kind-Treff
Pradl
Im Zuge der laufenden Gebarungsüberwachung hat die Kontrollabteilung an Privatpersonen getätigte Honorarzahlungen für die Betreuung
von Müttern und ihren minderjährigen Kindern im Rahmen des Projektes „Frau- und Kind-Treff Pradl“ überprüft. Dabei wurde der Inhalt der in
diesem Zusammenhang abgeschlossenen Werkverträge bemängelt.
Die Kontrollabteilung gab zu Bedenken, dass die gegenständlichen
Auftragsverhältnisse die typischen Merkmale eines (freien) Dienstverhältnisses aufweisen, da die Komponenten der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit gegenüber jenen persönlicher und wirtschaftlicher Unabhängigkeit deutlich überwiegen. Wenn auch die mit den
Auftragnehmerinnen abgeschlossenen Verträge als „Werkverträge“
tituliert worden sind, lässt deren inhaltliche Gestaltung jedenfalls auf ein
versicherungspflichtiges (allenfalls geringfügiges) Beschäftigungsverhältnis schließen.
Im Hinblick auf die daraus resultierenden arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen empfahl die Kontrollabteilung, die derzeit gehandhabte Vorgangsweise zu überdenken.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hat die geprüfte Dienststelle
mitgeteilt, dass die ausgesprochene Empfehlung in Zusammenarbeit
mit dem Amt für Personalwesen bei der Neuausfertigung der Verträge
für 2015 umgesetzt werden wird. Die bisherige rechtliche Einordnung
sei vor Beginn des Projektes nach Abklärung mit den zuständigen
Dienststellen erfolgt.
Was den für die schriftliche Dokumentation der wöchentlich stattfindenden Treffpunkte geltend gemachten Arbeitsaufwand von jeweils einer
Stunde anlangt, wurde festgestellt, dass diese Tätigkeit im zu erbringenden Leistungsumfang nicht definiert ist. Außerdem hielt die Kontrollabteilung diesen im Hinblick auf den Umfang der getätigten Aufzeichnungen (eine DIN A4-Seite in sehr großer Schrift) für nicht gerechtfertigt. Die Kontrollabteilung empfahl, diese Tätigkeit, sollte sie
weiterhin gewünscht sein, künftig pauschal abzugelten.
In der Stellungnahme betonte die Leiterin des Amtes die Wichtigkeit
der Dokumentation zur Beobachtung und Entwicklung und damit zur
Erfolgskontrolle des Projektes. Der Empfehlung der Kontrollabteilung,
diese Tätigkeit in den vertraglich definierten Leistungsgegenstand und
damit zur pauschalen Abgeltung aufzunehmen, werde entsprochen
werden.
3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang
mit Haftbrieffreigaben
Besichtigung
Im Zuge der Abrechnung von Bau- und Lieferleistungen, die im Auftrag
der Stadt Innsbruck und für diese durchgeführt werden, erfolgt unter
bestimmten Bedingungen für die Dauer der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Gewährleistung der Einbehalt finanzieller Sicherstellungen, welche in den überwiegenden Fällen durch Bankgarantien bzw.
Haftbriefe abgelöst werden. Vor Ablauf einer Bankgarantie bzw. vor
Ende des Gewährleistungszeitraums führen Vertreter des Auftragneh-
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Zl. KA-06548/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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