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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 10-Protokoll-21-11-2019.pdf

- S.52

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18.

I-RA 15/2019

der Wohnanlage (wirtschaftliche Einheit) zu erwerben. Dieses Rechtsgeschäft hat nach den zum Zeitpunkt der
Kaufoption geltenden Bestimmungen
des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) zu erfolgen, ist von der
Landesregierung nach § 10a Abs. 1
lit. d Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) zu genehmigen und die
Preisbildung hat im Sinne des § 10a
Abs. 2 lit. c in Verbindung mit § 23
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz angemessen zu sein (Verkehrswert zum
Zeitpunkt des Kaufes). Die Stadt Innsbruck hat im Falle eines Kaufes sämtliche Mietverträge samt den daraus resultierenden Verpflichtungen (insbesondere Kautionen, Finanzierungsbeiträge usw.) ohne Anrechnung auf den
Kaufpreis zu übernehmen und die Mietverträge im Sinne der Bestimmungen
des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zu behandeln.

Stadt Innsbruck, Verkauf des
Grundstückes 964/3, KG Pradl, an
die Neue Heimat Tirol (NHT) Gemeinnützige WohnungsGmbH
Verfügung des Stadtsenates vom
23.10.2019 (gegen StR Federspiel und
StRin Dengg) gemäß § 33 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR):
1.

Die Stadt Innsbruck verkauft das
Grundstück 964/3 KG Pradl im Ausmaß
von 5.260 m² an die Neue Heimat Tirol,
Gemeinnützige Wohnungs GmbH,
FN 50504x.

2.

Der Kaufpreis beträgt € 3.178.975,-- (in
Worten: dreimillioneneinhundertachtundsiebzigtausendneunhundertfünfundsiebzig Euro). Die Geschäftsflächen
im 1. Bauabschnitt des Bauvorhabens
"Campagne-Reichenau" wurden in diesem Kaufpreis mit lediglich 1/3 der angemessenen Grundkosten gemäß
Wohnbauförderung berücksichtigt.

3.

4.

Die Stadt Innsbruck haftet nicht für die
Freiheit von Kontaminationen des
Grundstück Nr. 964/3 KG Pradl. Der
Neue Heimat Tirol, Gemeinnützige
Wohnungs GmbH, FN 50504x, wird
das Recht eingeräumt, nach vorheriger
Ankündigung Schürfungen, Probebohrungen und dergleichen vorzunehmen
und im Falle einer Kontaminierung vom
Kaufvertrag bis längstens 31.12.2019
zurück zu treten.
Der Stadt Innsbruck wird das Vorkaufsrecht am Grundstück 964/3, KG Pradl,
für alle Veräußerungsarten, insbesondere unternehmensrechtliche Umgründungsmaßnahmen, bei einer Einlösungsfrist von 90 Tagen eingeräumt.
Dieses Vorkaufsrecht wird grundbücherlich sichergestellt.

5.

Die Erstvergabe und die Nachbesiedelung der Wohnungen erfolgt durch die
Stadt Innsbruck.

6.

Der Stadt Innsbruck wird die Kaufoption eingeräumt, das Grundstück 964/3
KG Pradl nach Ablauf von 50 Jahren
ab Bezug der Wohnanlage oder Teile

GR-Sitzung 21.11.2019

7.

Die Neue Heimat Tirol, Gemeinnützige
Wohnungs GmbH, FN 50504x, räumt
der Stadt Innsbruck ein obligatorisches
Veräußerungsverbot im Sinne des
§ 364c AGBG ein.

8.

Die Neue Heimat Tirol, Gemeinnützige
Wohnungs GmbH, FN 50504x, räumt
der Stadt Innsbruck
a) die Dienstbarkeit der Errichtung,
Belassung und Erhaltung einer
Grünfläche auf dem Grundstück 964/3 KG Pradl auf der im
Dienstbarkeitsplan der Bogenfeld
Architektur ZT-GmbH vom
08.10.2019 mit "1" bezeichneten
Fläche,
b) die Dienstbarkeit der Benützung der
Grünfläche auf dem Grundstück 964/3, KG Pradl, für die Öffentlichkeit auf der im Dienstbarkeitsplan der Bogenfeld Architektur
ZT-GmbH vom 08.10.2019 mit "1"
bezeichneten Fläche,
c) die Dienstbarkeit eines öffentlichen
Geh- und Radweges auf der im
Dienstbarkeitsplan der Bogenfeld
Architektur ZT-GmbH vom
08.10.2019 mit "2" und "3" bezeichneten Fläche,