Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 10-Protokoll-21-11-2019.pdf
- S.53
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d) die Dienstbarkeit zur Abhaltung von
quartiersbezogenen Veranstaltungen auf der im Dienstbarkeitsplan
der Bogenfeld Architektur ZT-GmbH
vom 08.10.2019 mit "3" bezeichneten Fläche und
e) die Dienstbarkeit der Nichterrichtung von Zäunen auf den gesamten
Freiflächen und entlang den Grundstücksgrenzen auf den im Dienstbarkeitsplan der Bogenfeld Architektur ZT-GmbH vom 08.10.2019
mit "1", "2" und "3" bezeichneten
Flächen ein. Diese Dienstbarkeitseinräumungen erfolgen unentgeltlich und immerwährend und werden
im Grundbuch sichergestellt.
Die Neue Heimat Tirol, Gemeinnützige
Wohnungs GmbH, FN 50504x, übernimmt die Errichtung sämtlicher Dienstbarkeitsflächen und die Erhaltung und
Haftung für die Dienstbarkeitsflächen "2" und "3", insbesondere Reinigung und Winterdienst. Im Falle von
Veranstaltungen auf der Dienstbarkeitsfläche "3" trägt die Stadt Innsbruck
die Haftung für allfällige Schäden an
Personen und Sachen, die sich aus der
Überlassung der Dienstbarkeitsfläche "3" durch die Stadt Innsbruck an
Veranstalter für quartiersbezogene Veranstaltungen ergeben.
Die Stadt Innsbruck übernimmt die Erhaltung und Haftung der Dienstbarkeitsfläche "1" (Grünfläche), davon jedoch ausgenommen sind die Sonderkonstruktionen für die Feuerwehrzufahrt zu den Objekten Radetzkystraße 43 d, e, f und g, für die die
Neue Heimat Tirol, Gemeinnützige
Wohnungs GmbH, FN 50504x, die Erhaltung und Haftung übernimmt.
9.
Alle mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Steuern, Kosten,
Gebühren und Abgaben, einschließlich
der Kosten der Einholung der erforderlichen verwaltungsbehördlichen Genehmigungen und der notariellen Beglaubigungen trägt die Neue Heimat Tirol,
Gemeinnützige Wohnungs GmbH,
FN 50504x. Die Stadt Innsbruck trägt
eine allfällige Immobilienertragsteuer.
GR-Sitzung 21.11.2019
10. Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und bevollmächtigt, die näheren Modalitäten dieses Rechtsgeschäftes zu regeln.
19.
I-RA/0099/2014/KOB
Baurecht mit der Reifen Team
West GmbH, Ausübung der Kaufoption
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Stadtsenates vom 23.10.2019:
1.
Aufgrund ihrer vertraglichen Verpflichtung verkauft die Stadt Innsbruck nach
Ablauf des Baurechtes (31.10.2020)
die Grundstück Nr. 1037/2 und Grundstück Nr. 1037/3, vorgetragen in EZ
1539 KG 81125 Pradl, im Ausmaß von
gesamt 2.670 m² (laut Grundbuch) an
die Fa. Reifen Team West GmbH,
FN 55983d.
2.
Der Kaufpreis beträgt
3.
Die Fa. Reifen Team West GmbH,
FN 55983d, räumt zugunsten der Stadt
Innsbruck an der kaufgegenständlichen
Liegenschaft EZ 1539 KG 81125 Pradl
ein Vorkaufsrecht nach den Bestimmungen der §§ 1072 ff ABGB ein. Die
Stadt Innsbruck nimmt dieses Vorkaufsrecht, welches im Grundbuch eingetragen wird, ausdrücklich an.
4.
Die Kosten des Kaufvertrages, seiner
grundbücherlichen Durchführung sowie
sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung und Verbücherung des Vertrages anfallen und alle in
diesem Zusammenhang anfallenden
öffentlichen Abgaben, Steuern und Gebühren, hat die Käuferin zu übernehmen bzw. der Verkäuferin zu ersetzen.
Die Immobilienertragsteuer trägt die
Verkäuferin.
5.
Das Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten dieses
Rechtsgeschäftes zu regeln und es
vertraglich abzuwickeln.