Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 10-Protokoll-21-11-2019.pdf
- S.71
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Die Slots sind von den Betriebszeiten so zu
setzen, dass diese nicht überschritten werden. Insofern hat der Flughafen ein Wachstumslimit. Daher wird überlegt, wie dieser im
Zuge des Umbaus bzw. der Investitionen
anders attraktiv gemacht werden kann. Es
wird nicht umsonst darüber diskutiert, den
Lebensmittelmarkt M-Preis zu vergrößern,
um mehr Frequenz zu erreichen. Zudem
wollte man, um den Standort attraktiv zu
halten, ein Hotel bauen. Diese Pläne werden jetzt nicht mehr weiterverfolgt, aber vielleicht kann sich dort auch noch ein anderes
Gewerbe ansiedeln. Von der Anzahl der
Flüge haben wir ein Limit erreicht. Größer
können die Maschinen auch nicht werden,
denn Überseeflüge werden von Innsbruck
aus nie starten können. Gott sei Dank!
Der Flugverkehr wird sich sicher verändern.
Die regionale Anbindung wird bestehen bleiben. Ich würde sogar sagen, dass DI Pernetta froh ist, wenn wir unabhängig bzw. zusätzlich zu diesem Investitionsprogramm
uns Gedanken machen, wie die langfristige
Perspektive des Flughafens auszusehen
hat. Andere Entwicklungen im Preissegment, beim Treibstoff bzw. im Tourismus
sind zu berücksichtigen, nicht, dass der Fall
eintritt, dass wir einmal vor dem Nichts stehen. Insofern wäre es unverantwortlich, die
langfristige Perspektive nicht anzudenken.
Schlussendlich finde ich, dass die Diskussion nicht schlecht war. So offen ist über
den Flughafen in diesem Gremium schon
lange nicht mehr gesprochen worden, was
dem Direktor gar nicht so unrecht war.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl übernimmt
den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Gruber.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRin Dipl.-Soz.Wiss.in Arslan und GR Lukovic, BA MA,
2 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
06.11.2019 (Seite 918) wird angenommen.
GR-Sitzung 21.11.2019
25.
IV 13559/2019
Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für zwei von der lnnsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) für Liftzubauten in den Objekten Andreas-Hofer-Straße 39
und Sennstraße 16 aufzunehmende Kredite über jeweils
€ 180.000,--
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 06.11.2019:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Ausfallshaftung nach § 1356 ABGB für
die Rückzahlung von zwei Sanierungskrediten über jeweils € 180.000,- (Zinssatz
0,4 %-Punkte über dem 3-Monats-EURIBOR, mindestens 0,4 %, mit vierteljährlicher
Anpassung und vierteljährlicher Fälligkeit,
Laufzeit 12 Jahre, Rückzahlung in 48 vierteljährlichen Pauschalraten zu derzeit
€ 3.767,40), die die lnnsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) bei der Hypo Tirol
Bank AG zur Finanzierung eines Liftzubaues für die Wohnobjekte Andreas-HoferStraße 39 und Sennstraße 16 aufnimmt.
Herr Bürgermeister wird ermächtigt diesbezügliche Haftungserklärungen abzugeben
und die betreffenden Bürgschaftsverträge
zu Gunsten der Hypo Tirol Bank AG zu unterzeichnen.
26.
IV 13560/2019
Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für einen von der WEG Roseggerstraße 1/3/5, vertreten
durch die lnnsbrucker Immobilien
Service GmbH (IISG), für diverse
Sanierungen aufzunehmenden
Kredit über € 566.500,--
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 06.11.2019:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Haftung als Bürge und Zahler nach
§ 1357 ABGB für die Rückzahlung eines
Sanierungskredites über € 566.500,-- (Zinssatz fix 0,48 % für die gesamte Laufzeit von
10 Jahren, Rückzahlung in 39 vierteljährlichen Pauschalraten zu € 14.895,99), den
die WEG Roseggerstraße 1/3/5, vertreten
durch die lnnsbrucker Immobilien Service
GmbH (IISG), bei der Tiroler Sparkasse