Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 10-Protokoll-21-11-2019.pdf
- S.72
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Bank AG zur Finanzierung der diversen Sanierungen aufnimmt.
Herr Bürgermeister wird ermächtigt eine
diesbezügliche Haftungserklärung abzugeben und den betreffenden Bürgschaftsvertrag samt Erklärung zu Gunsten der Tiroler
Sparkasse Bank AG zu unterzeichnen.
27.
28.
Feuerwache Vill, Zubau, Umbau
und Sanierung
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 20.11.2019:
1.
Die lnnsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) wird mit der Durchführung
des Projektes "Feuerwache Vill - Zubau, Umbau und Sanierung" laut dem
vorliegendem Projektbericht vom
17.10.2019 beauftragt.
2.
Die Gesamtkosten für die Projektdurchführung belaufen sich auf netto zirka
€ 350.000,-- (inklusive Kostentoleranz
von 20 %) und werden zur Gänze von
der Stadt Innsbruck getragen. Die
Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und
Wirtschaft, wird mit der finanziellen Abwicklung und budgetären Vorsorge für
das Finanzjahr 2020 beauftragt.
3.
Die Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) wird beauftragt, die Förderung des Projektes durch öffentliche
Mittel zu prüfen.
IV 13561/2019
Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für ein Darlehen über
€ 2.449.000,-- der lnnsbrucker Immobilien GmbH & Co KG bei der
Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft Innsbruck zur Umschuldung des offenen Darlehensrestes
für das WBF Ergänzungsdarlehen
bei der Österreichischen Kommunalkredit AG betreffend TivoliBlock
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 06.11.2019:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Haftung als Bürge und Zahler nach
§ 1357 ABGB für die Rückzahlung eines
Darlehens über € 2.449.000,-- (Fixzinssatz
von 0,53 % mit vierteljährlicher Fälligkeit,
Laufzeit 12 Jahre, Rückzahlung in 48 vierteljährlichen Pauschalraten), das die lnnsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG)
bei der Tiroler Sparkasse Bank AG zur Finanzierung der Umschuldung des ursprünglich von der Österreichischen Kommunalkredit AG für das Objekt Tivoli-Block zugezählten Darlehens, für das die Stadtgemeinde Innsbruck bereits die Haftung übernommen hat, aufnimmt.
Herr Bürgermeister wird ermächtigt, diesbezügliche Haftungserklärungen abzugeben
und den betreffenden Bürgschaftsvertrag zu
Gunsten der Tiroler Sparkasse Bank AG zu
unterzeichnen.
GR-Sitzung 21.11.2019
IV 15850/2019
29.
IV 15962/2019
Tourismusverband Innsbruck und
seine Feriendörfer (TVB), Subvention eingeschränkt auf einen Außendienstmitarbeiter
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 20.11.2019:
1.
Die Stadt Innsbruck stimmt der Reduktion der "lebenden Subvention" an den
Tourismusverband Innsbruck und seine
Feriendörfer (TVB) von bisher drei auf
nur mehr eine/n Mitarbeiter/in für die
Erhaltung und Sanierung der Wege in
Igls zu.
2.
Der/Die Außendienst-Mitarbeiter/in wird
ab dem Jahr 2020 entsprechend dem
tatsächlich entstandenen Aufwand
nach Vorlage entsprechender Nachweise gefördert. Für das Jahr 2019
wird letztmalig die Förderung im vertraglich 2001 bestimmten Ausmaß für
eine/n Mitarbeiter/in im handwerklichen
Dienst und zwei BüromitarbeiterInnen
für Igls gewährt.