Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 10-Protokoll-21-11-2019.pdf
- S.87
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Man kann bei ArchitektInnenwettbewerben
sehr wenig mit so genannten KO-Kritierien
arbeiten. Gerade die Kosten sind immer dabei zu berücksichtigen. Wenn ich an den
Kindergarten Sieglanger und den Ausbau
für das dortige Schulzentrum denke, dann
verlieren wir bei diesem Investitionsprogramm teilweise die Mittel des Bundes. Andererseits bin ich gespannt, ob bei der Neuausschreibung des Projektes die Kosten reduziert werden können. Ich weiß nicht, wie
man es bewerkstelligen kann, dass möglichst viele GemeinderätInnen solche Entwicklungen verfolgen können. Die Mag.Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und
Integration, und die Politik versuchen im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte bestmögliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die auf der einen Seite
eng genug sein sollen, aber sich auf der anderen Seite die ArchitektInnen auch entfalten können. Das klingt sehr einseitig, aber
letztlich soll das beste Produkt für eine gewisse Aufgabenstellung erzielt werden können.
Gerade die jetzige Diskussion Abbruch und
Neubau der RLB in der Adamgasse ist dafür
ein gutes Beispiel. Das Beharren der RLB,
dass der Bestand nicht abgerissen werden
soll, hat dann auch die entsprechenden Projekte gebracht. Wenn man diese Bedingung
offen gelassen hätte, wäre sicher eine andere Auswahl an Varianten zur Verfügung
gestanden. Abschließend könnte man argumentieren, dass es sinnvoll ist, den Bestand
zu erhalten oder auch abzureißen. Man
muss aber dann natürlich auch in Kauf nehmen, dass der Bestand bei der Vorlage eines entsprechenden Projektes abgerissen
wird.
Beim Sicherheitszentrum bleibt ein Teil des
Bestandes erhalten und wird saniert. Bei
diesem Projekt sprechen wir allerdings von
einem ganz anderen Volumen. Die SollBestimmungen per se schon zu verteufeln,
erachte ich nicht für sinnvoll und ich bitte
nochmals zu überlegen, was Architektur ist
und warum wir Wettbewerbe abhalten. Es
ist zu bedenken, wie viele von diesen Projekten, vielleicht nicht zu 100 %, einen großen Mehrwert für die Auftraggebenden darstellen.
GR-Sitzung 21.11.2019
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, SPÖ, GERECHT, FRITZ und ALI, 15 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
07.11.2019 (Seite 943) wird angenommen.
43.
MagIbk/28725/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B30, Wilten, Bereich
zwischen Egger-Lienz-Straße, Andreas-Hofer-Straße, Stafflerstraße
und Sonnenburgstraße (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 85/ai), gemäß § 56 Abs. 1 und
2 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (bei Stimmenhaltung von GR Kurz und
GR Kunst, 2 Stimmen; gegen GR Plach,
1 Stimme):
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, SPÖ, GERECHT, FRITZ und ALI, 15 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
07.11.2019:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. WI-B30, Wilten, Bereich zwischen Egger-Lienz-Straße, Andreas-Hofer-Straße,
Stafflerstraße und Sonnenburgstraße (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 85/ai),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird
beschlossen.
44.
MagIbk/28903/SP-BB-IN/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. IN-B46, Innenstadt, Bereich
Museumstraße 25 (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. IN-B15
und Nr. IN-B15/1), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig: