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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 10-Protokoll-21-11-2019.pdf

- S.88

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- 952 -

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
07.11.2019:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. IN-B46, Innenstadt, Bereich Museumstraße 25 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. IN-B15 und Nr. IN-B15/1),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
45.

MagIbk/29764/SP-BB-PR/1

dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
46.

MagIbk/29973/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. WI-B36, Wilten, Bereich FranzFischer-Straße 7b (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. WIB26), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
07.11.2019:

Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B28, Pradl, Bereich
Schmiedgasse 12b und 12c und
Pradler Straße 2b (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. RE-B1
und Nr. RE-B1/1), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016

Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. WI-B36, Wilten, Bereich FranzFischer-Straße 7b (als Änderung des Bebauungsplanes (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. WI-B26), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:

Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HA-B37, Höttinger Au, Bereich
Perthalergasse 3 (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. HA-B12
und Nr. HA-B12/1), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
07.11.2019:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. PR-B28, Pradl, Bereich Schmiedgasse 12b und 12c und Pradler Straße 2b
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. REB1 und Nr. RE-B1/1), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
GR-Sitzung 21.11.2019

47.

MagIbk/28982/SP-BB-HA/1

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
07.11.2019:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. HA-B37, Höttinger Au, Bereich
Perthalergasse 3 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. HA-B12 und Nr. HA-B12/1),