Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 10-Protokoll-21-11-2019.pdf
- S.151
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NEOS Innsbruck JS, 10.10.2019
ne s
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
INNSBRUCK
(zu Punkt 52.2)
t 0. Okt. 2019
Geschäflsslelle für Gemeinderat und Stadtsena!
A NT RAG
Öffentliche Aussch reibung von Aufsichtsräten
Der Gemeinderat möge beschließen:
Aufsichtsräte in Gesellschaften an denen die Stadt Innsbruck Mehrheitseigentümer ist, welche von
der Stadt beschickt werd en , werden öffentlich auf Grundlage eines Qualifikationsrahmens &
Anforderungsprofils ausgeschrieben. Die Besetzung der Aufsichtsratsposten erfolgt transparent
und nach einem öffentlichen Hearing im Gemeinderat.
Begründung
Aktuell werden Aufsichtsräte nach politischen Mehrheitsverhältnissen besetzt. Diese politische
Besetzung kann zu politisch motivierten Entscheidungen in einem Kontrollorgan führen , welches
die Vorstände bzw. Geschäftsführungen kontrollieren soll. Aufsichtsräte haben eine äußerst
wichtige und sehr verantwortungsvolle Funktion in öffentlichen Gesellschaften. Neben der
beratenden Funktion wird dem Aufsichtsrat die wichtige Kontroll- und Überwachungsaufgabe über
den Vorstand zu teil.
Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, bedarf es einer adäquaten Ausbildung und Praxis sowie
Kenntnis über rechtliche und wirtschaftliche Belange im Zusammenhang mit dem Unternehmen
und den Rechten & Pflichten eines Aufsichtsrates. Die Nähe zu einer politischen Gruppierung ,
sollte bei der Besetzung nebensächlich sein, zählen sollte die Qualifikation.
Um diese Qualifikation sicher zu stellen und damit konsequenterweise, die Kontrollfunktion in den
Gesellschaften der Stadt zu verbessern , sollen die Aufsichtsratsposten, anhand eines
Kriterien katalog s (Qualifikationsrahmen, Anforderungsprofil) öffentlich ausgeschrieben werden. Ein
öffentliches Hearing im Gemeinderat soll für Mandatar_innen und Bürger_innen die Besetzungen
transparent und nachvollziehbar machen.
Durch die öffentliche Au sschreibung sind neben einer Qualitätssteigerung eine Zunahme an
Diversität auf mehreren Ebenen und damit der Erfolg der Gesellschaften erwartbar.
Das Gegenargument zur öffentlichen Ausschreibung ist oft "dass die öffentlich ausgeschriebenen
Aufs ichtsräte dann nur dem Woh le der Gesellschaft /GmbH verpflichtet sind und nicht dem
politischen Willen unterliegn".
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