Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 10-Protokoll-21-11-2019.pdf

- S.155

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Stadtmagistrat lnnsbruc
eingelangt am

10, Okt. 2019
••

Geschäftsstelle für Gemeinderal und Sladtsenal

OVP-Gemeinderatsklub &fGR/2. 219,1 2011 (zu Punkt 52.5)

mit Tiroler Seniorenbund

Vizebürgermeister Franz X. Gruber
Klubobmann Christoph Appler
GR Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc

GR Andreas Wanker
GR. Mag. Mariella Lutz
GR. Mag. Reinhold Falch

ANTRAG:
Optimierung der Gastgartenrichtlinie und Sensibilisierung aufgrund des mit
01. November 2019 eintretenden Rauchverbotes in der Gastronomie.

Innsbruck, 10. Oktober 2019

Der lnnsbrucker Gemeinderat wolle beschließen:
Der lnnsbrucker Gemeinderat wolle beschließen, die aktuelle Gastgartenrichtlinie der Stadt
Innsbruck aufgrund des lnkrafttretens des neuen Rauchergesetzes wie folgt zu ergänzen und
eine Sensibilisierungskampagne zum Anrainerschutz zu unterstützen:
Das Aufstellen und Benützen von Gastromöbeln an der Hausfront (wie z.B. in der Altstadt von
Dachrinne zu Dachrinne) bzw. an Gebäudekanten zum öffentlichen Gut hin zum Verabreichen
von Getränken und Speisen ist mit einer maximalen Tiefe von lm für Betriebe mit
Gastgartenvertrag gemäß Punkt 7. a) der aktuellen Gastgartenrichtlinie während der
Gastgartensaison täglich ab 8.00 Uhr bis zum täglichen Ende der jeweils definierten
Gastgartenzeit inkl. Auf- und Abbau möglich.
Außerhalb der Betriebszeiten der Gastgärten sollte es die Möglichkeit geben, Aschenbecher
oder ähnliche Vorrichtungen von Betriebsbeginn bis Betriebsende vor dem Lokal aufzustellen.
In diesem Zusammenhang möge die Stadt Innsbruck eine Kampagne unter dem Motto, ,,Bitte
sei leise, wenn du im Wohngebiet vor dem Lokal rauchst" starten und unterstützen.

Begründung:
Am 1. November 2019 tritt das generelle Rauchverbot in der Gastronomie in Österreich in
Kraft. Es ist damit zu rechnen, dass sich infolge dessen noch weniger Menschen - insbesondere
Raucher - in den Gastronomiebetrieben aufhalten werden. Im Sinne der gebotenen
Gleichberechtigung aller Gastronomiebetriebe in der Stadt sollte es die Möglichkeit geben,
dass es - wie bereits derzeit in Einzelfällen in der Altstadt und im übrigen Stadtgebiet erlaubt
- in der gesamten Altstadt, in der nördl. Maria-Theresien- Straße und am Adolf-Pichler-Platz
bereits ab 8.00 Uhr möglich und erlaubt ist, an der Hausfront Gastromöbel und -vorrichtungen
bis zu einer maximalen Tiefe von lm aufzustellen. Diese Regelung hat den Vorteil, dass sich
Raucherinnen und Raucher beispielsweise morgens mit einem Kaffee und einer Zigarette vor
einem Lokal aufhalten können.
lnnsbrucker Volkspartei - Gemeinderatsklub
Rathaus, Maria-Theresien-Str. 18, 6020 Innsbruck
Tel: +43 512 5360 -1337 • oevp@innsbruck.gv.at • www.innsbrucker-vp.at