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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 10-Protokoll-21-11-2019.pdf

- S.165

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Auseinandersetzung mit einem Nordafrikaner, die bei der Verhandlung am
Landesgericht auch die Ohnmacht des lnnsbrucker Sicherheitsdiensts aufzeigte. ,Die
MÜG-Mitarbeiter sollen vieles tun, dürfen aber wenig", räumte auch die
Staatsanwältin ein. Es war im vergangenen Oktober, als die drei
Magistratsbediensteten (30, 34 und 40 Jahre) das Alkoholverbot am Hauptbahnhof
überwachten. Dabei wurden sie Zeugen einer Auseinandersetzung zwischen zwei
Nordafrikanern und einem Lokalmitarbeiter. Für die MÜG-Mitarbeiter das Signal zum
Einschreiten. Die beiden Nordafrikaner wurden überwältigt, der zweite sogar in
Handschellen gelegt und gegen eine Glasscheibe gedrückt.( ... ) Aber auch die
beiden MÜG-Kollegen mussten auf der Anklagebank Platz nehmen: wegen
Freiheitsentziehung, weil sie den Nordafrikaner in Handschellen gelegt hatten. Eine
Vorgangsweise, die ,durch die damalige Dienstanweisung gedeckt war", verteidigte
Anwalt Markus Abwerzger seine Mandanten.( ...) Der 30-Jährige und 34-Jährige
wurden nicht verurteilt, sondern kamen mit Diversionen davon und müssen für die
Freiheitsentziehung 900 bzw. 1.400 Euro zahlen."
Sollte sich herausstellen, dass eine durch befugte Organwalter der MA 11 ,
insbesondere durch den Leiter des Amtes Allgemeine Sicherheit und
Veranstaltungen, erteilte Dienstanweisung den oben geschilderten Einsatz von
Handschellen - unabhängig von der rechtlichen Bewertung ggst. Weisung im
Kontext des Bundes- oder Landesrechts -deckt bzw. sogar empfiehlt bzw. anordnet,
wäre es nicht vertretbar, die betroffenen Mitarbeiter - zusätzlich zur entstandenen
Unbill durch die Beklagtenrolle in einem Gerichtsprozess und die damit
einhergehende mediale Berichterstattung - auch noch auf den Kosten der Diversion
sitzen zu lassen.

J~~

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