Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 10-Protokoll-21-11-2019.pdf

- S.181

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Anmerkung: Der ehemalige Planungsstadtrat und spätere Gemeinderat Mag.
Gerhard Fritz hat am 8.10.2019 mitgeteilt, dass er aufgrund der Vorwürfe aus dem
Kontrollamtsbericht und der damit verbundenen Anzeigen, bis zur Klärung selbiger,
sein Gemeinderatsmandat ruhend legt!

Der ehemalige Planungsstadtrat Mag. Gerhard F·ritz teilte in seinem E-Mail vom
26.01.2016 auch mit, dass die damalige Bürgermeisterin dem Vorstand des Amtes
für Präsidialangelegenheiten in einer Besprechung (in anderer Sache) ebenfalls am
26.01.2016 mitteilte, dass der Forderung der Stadtplanung in dieser Angelegenheit
nicht nachzukommen sei. Dies deshalb, da die Projektänderungen das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes nicht berühren.
Dies wurde vom Amt für Präsidialangelegenheiten im Rahmen eines Aktenvermerkes festgehalten.

Diese Weisung bedeutet im Klartext, dass die damalige Bürgermeisterin trotz höchster Bedenken der Fachabteilungen- der Projektwerberin einen Vertragsbruch bezüglich des Projektsicherungsvertrages ermöglicht hat, und die Projektwerberin selbst 12
weitere Wohnungen im Pema II mit einem geschätzten Verkaufswert von 6 - 7 Millionen Euro errichten konnte. Diese Weisung wird der Korruptionsstaatsanwaltschaft
im Zuge einer Sachverhaltsdarstellung mitgeteilt, wobei der Verdacht des Amtsmißbrauches § 302 StGB, der Verdacht der Untreue § 153 StGB, weitere - im Raum stehen.
Frau Mag/ Christine Oppitz-Plörer konnte diese Weisung aufgrund ihrer Ausbildung
bzw. ihres Studiums nur politisch entscheiden, ohne Fachwissen der tatsächlichen
Rechtsgrundlage. Ungeachtet dessen hat Frau Mag.a Christine Oppitz-Plörer mit dieser Weisung eine massive Vertragsverletzung bzgl. der abgeschlossenen Projektsicherungsvertrages zwischen der Stadt Innsbruck und der Projektwerberin seitens des
Investors wissentlich und bewusst in Kauf genommen, obwohl die Rechtslage offensichtliche rechtliche Schritte etc. gegen die Projektwerberin seitens der Stadt Innsbruck lt. den jeweiligen Fachexperten der Stadt erfordert hätte.

Bei Prüfung der geltenden Rechtslage durch fachkundige Juristen wird man im Ergebnis erkennen können, dass die We_isung möglicherweise unrechtmäßig und gesetzeswidrig war, und nur dem Investor folglich ein finanzieller Vorteil entstanden ist.
Im Gegenzug stellt sich die Stadt Innsbruck aufgrund dieser Weisung als Vertragspartner dar, welcher Projektsicherungsverträge einfordert, die mit etwas baufachlichem und juristischem Geschick leicht zu umgehen sind. Ein derartiger „Freibrief" für
Investoren schadet der Stadt Innsbruck massiv - zumal die Glaubwürdigkeit der Stadt,
im Falle von möglichen rechtlichen Schritten gegen zukünftige Investoren, im Zuge
eines Rechtsstreites selbstredend geschmälert wird.