Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 10-Protokoll-21-11-2019.pdf

- S.236

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Endabrechnung 2017: €

785,20

Endabrechnung 2018: €

0,00

Endabrechnung 2019: € 54.987,46
2017 gab es lediglich eine Jurysitzung ohne Preisverleihung und 2018 wurde
der Preis nicht vergeben. Für 2019 wurde er aufgrund der Beschlussfassung
in den zuständigen Kollegialorganen der Stadt Innsbruck sowie des Landes
Tirol grundlegend reformiert. Dies betrifft sämtliche Ausschreibungsmodalitäten sowie die komplette Programmplanung. Der Kaiser-Maximilian-Preis
sollte von nun an nur mehr alle zwei Jahre ausgeschrieben werden und anstelle einer reinen Abendveranstaltung den gesamten Europatag mit zahlreichen – die gesamte interessierte BürgerInnenschaft miteinbeziehenden –
Aktivitäten aufwerten.
Die Kostensteigerung von € 44.174,02 im Jahr 2016 auf € 54.987,46 im
Jahr 2019 ist in dem erforderlichen umfangreichen Ausschreibungsverfahren in 37 Sprachen, der Sichtung und Prüfung aller eingelangten Projekte,
der umfangreichen Programmplanung sowie der Ausweitung des Kaiser-Maximilian-Preises von einer reinen Abendveranstaltung auf den gesamten Europatag begründet, was es erlaubte, den ganzen Verleihungstag unter das
Motto "Kaiser-Maximilian-Preis" zu stellen und entsprechend öffentlichkeitswirksam zu bespielen. Das für die Neuausrichtung beschlossene Budget
von € 100.000,-- konnte letztendlich dennoch um fast die Hälfte unterschritten werden.
Frage 2:

Wie sind diese Kosten zwischen Stadt Innsbruck und Land Tirol verteilt?

Antwort:

Die Kosten werden entsprechend der geltenden Finanzierungsvereinbarung
je zur Hälfte von Stadt Innsbruck und Land Tirol getragen.

Frage 3:

Wie wurde die Jury ausgewählt?
a) Gab es eine Findungskommission?
b) Nach welchen Kriterien wurde die Jury bestimmt?

Antwort:

In der Fortfolge der bisherigen Kaiser-Maximilian-Preise wurde eine Fachjury bestellt. Sie bestand aus je einer VertreterIn des Landes Tirol, der Stadtgemeinde Innsbruck, der Universität Innsbruck, des Europäischen Ausschusses der Regionen, des Kongresses der Gemeinden und Regionen des
Europarates (KONGRESS), des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) sowie der Versammlung der Regionen Europas (VRE). Die Auswahl und Entsendung der Mitglieder der Jury obliegt den genannten Institutionen.

Frage 4:

Gibt es Sitzungsprotokolle der Jury-Sitzungen?
a) Wenn ja, für wen sind diese einsehbar?
b) Wenn ja, wo sind diese einsehbar?
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