Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 10-Protokoll-21-11-2019.pdf
- S.258
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In der Folge wird beim ersten Treffen, das von einer externen Kommunikationsmanagerin moderiert wird, nebst einer Vorstellungsrunde und dem Einbringen von Zielvorstellungen auch ein erstes Sammeln von generellen Themen erfolgen, die dann von den TeilnehmerInnen in ihrer Bedeutung und
Dringlichkeit anonym bewertet werden.
Die IVB, aber auch die VertreterInnen der Stadt werden hierbei nur als BeobachterInnen fungieren. Die Schwerpunktsetzung obliegt alleine dem Mobilitätsbeirat. In weiterer Folge bekommen die TeilnehmerInnen die Aufgabe,
für die nächste Sitzung im Folgemonat eine/n Sprecher/in zu wählen und
sich auf – möglichst einfache – Spielregeln (Statuten) zu einigen. Hierzu
gebe es von Wien und diversen deutschen Städten einige Vorlagen.
Frage 2:
Wie soll nun dieser Mobilitätsbeirat ungefiltert und umfassend einen alljährlichen
Erfahrungsbericht der Fahrgäste vorlegen, wenn Verkehrsunternehmungen selbst
darauf Einfluss nehmen können?
Antwort:
Nachdem die Gruppe für sich entscheidet, welche Themen wichtig sind und
wie diese weiterbearbeitet werden sollen, entsteht kein Filter in der folgenden Vermittlung. Die/Der Sprecher/in der Gruppe wird die wichtigsten Aspekte, aber auch eventuelle Herausforderungen, welche innerhalb der
Gruppe bei bestimmten Themen deutlich werden, direkt an den Gemeinderat
herantragen. Der Beirat entscheidet über jede weitere Kommunikation nach
außen selbständig.
Bis zu diesem jährlichen Termin im Gemeinderat gibt es auch sicherlich
Themen, die direkt von der IVB, aber auch der Stadt Innsbruck, schnell und
unbürokratisch bearbeitet und umgesetzt werden können. Dies wird die/der
Sprecher/in ebenfalls in ihrem/seinem Bericht beschreiben. Die VertreterInnen der IVB und der Geschäftsstelle für BürgerInnenbeteiligung nehmen bei
den Sitzungen nur als BeobachterInnen teil und werden Auskunft geben,
wenn sie vom Mobilitätsbeirat konkret angefragt werden. Weitere ExpertInnen werden nach Bedarf und auf Wunsch der Beiräte für die jeweils nächste
Sitzung hinzugezogen.
Frage 3:
Wie sollen dann KundInnen-Wünsche und -Beschwerden frei im Gremium artikuliert werden und Empfehlungen an die Verantwortlichen in der Stadt, beim Land
Tirol und bei den jeweiligen VerkehrskoordinatorInnen übermittelt werden, wenn
ständig die LeistungserbringerInnen am Tisch sitzen und die Diskussion mitbestimmen?
Antwort:
LeistungserbringerInnen nehmen als BeobachterInnen teil. Sie werden zusätzlich Rede und Antwort stehen, wenn sie zu einzelnen Themen direkt befragt werden. Die sich daraus entwickelnde Diskussion der BeirätInnen wird
allein von diesen bestimmt. Durch die externe Moderation wird zusätzlich
gewährleistet, dass am Ende jeder Sitzung Empfehlungen zusammengefasst
werden und überlegt wird, an wen diese weitergeleitet werden sollen. Bei
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