Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 10-Protokoll-21-11-2019.pdf
- S.330
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(zu Punkt 57.11)
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
2 1. Nov, 2019
&-nR/2 6Cf/2 0 19
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SPÖ
INNSBRUCK
SPÖ Gemeinderatsklub
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Innsbruck, am 21.11.2019
ANTRAG
Feinstaubmessung Ultra-Feinstaubpartikel1
Der Gemeinderat möge beschließen:
Herr Bürgermeister Georg Willi wird damit beauftragt, in Vertretung der Stadt Innsbruck
an das Land Tirol mit der Forderung heranzutreten, eine Verbesserung bei den Luftgütemessstellen dahingehend zu erwirken, dass zusätzlich zu den bisherigen Daten
auch die gesundheitsrelevanteren Ultra-Feinstaubpartikel gemessen werden.
Begründung:
Die Feinstaubmessung in Tirol erfolgt derzeit nach Masse (PM 2,5 und PM 102 ), hierbei
werden jedoch die großen Teilchen überbewertet, da sie einen wesentlich größeren
Anteil an der Masse haben als die kleinen (Grund: volumenabhängig). Gesundheitsrelevanter sind jedoch die kleinsten Teilchen 3 , der sogenannte Ultrafeinstaub, welcher
bis in die Lungenbläschen gelangt und von dort direkt in den Blutkreislauf. Hier vermag
er z.B. Störungen der Blutgerinnung oder lokale Entzündungen zu verursachen.
Ziel muss es sein - wie in der Schweiz oder in Teilen Deutschlands -, auch diesen
Teil des Feinstaubes zu erfassen und zu messen. Dafür ist zumindest eine Messung
der Partikelanzahl und der Partikeloberfläche erforderlich. Im optimalen Fall wird auch
1 Zur Definition ultrafeiner Partikel bzw. Ultrafeinstaubpartikel: https://www.umweltbundesamt.de/the-
men/luft/luftschadstoffe-im-ueberbl ick/feinstaub/fragen-antworten-ultrafeine-partikel (14.11.2019).
https://www.tlrol.gv.at/fileadmin/themen/umwelt/luftgualitaet/downloads/sonstige Berichte/Feinstaubbelastung zu Silvester.pdf (am 14.11.2019).
3 Beweis: https://www.umwelt.graz.at/cms/dokumente/10204880 4851517/3166b578NCOe-Factsheet%20Gesundheltsgefahr%20Ultra-Feinstaub%202015%2001 .pdf (am 14.11.2019).
2 Bsp.: