Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 10-Protokoll-21-11-2019.pdf

- S.333

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(zu Punkt 57.13)

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

2 1. Nov. 2019

61"6 RI 2 66 / "1 019
Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Mobil-Telefon +43 660 277 1314
E-Mail deian.lukovic@qruene.at
Dejan Lukovic
Gemeinderat der Innsbrucker Grünen

21.11.2019

Antrag

Betreff: Erklärung gegen jeden Antisemitismus, Antijudaismus und Antizionismus
Der Gemeinderat möge beschließen:


Die Stadt Innsbruck verurteilt entschieden jede Form von Antisemitismus, Antijudaismus und
Antizionismus



Räumlichkeiten und Einrichtungen, die sich in städtischer Verwaltung befinden, dürfen an keine
Organisationen, die sich antisemitisch äußern oder das Existenzrecht Israels in Frage stellen,
zur Verfügung gestellt werden.



Städtische Dienststellen dürfen keine Veranstaltungen von Gruppierungen unterstützen, welche
antisemitische, antijudaistische oder antizionistische Ziele verfolgen. Beispielhaft sind hier die
Ziele der BDS-Bewegung {,,Boycott, Divestment and Sanctions"), von rechtsextremistischen
Gruppierungen, des politischen Islams oder auch von diversen Burschenschaften genannt.



Die städtischen Dienststellen werden beauftragt, im Auftragsmanagement darauf hinzuwirken,
dass auch die städtischen Beteiligungsunternehmen die oben genannten Punkte umsetzen.



Die Stadt Innsbruck bekennt sich zur Erarbeitung und Finanzierung eines Workshop-Formats
für Innsbrucker Schulen und Jugendzentren zur Sensibilisierung gegenüber den verschiedenen
Erscheinungsformen des Antisemitismus, Antijudaismus und Antizionismus.



Die Stadt Innsbruck bekennt sich nur Ausweitung des Angebots im Bereich Erinnerungs- und
Gedenkarbeit.



Der Gemeinderat unterstützt die Stadtregierung sowohl in der Prävention als auch in der
entschiedenen Bekämpfung von Antisemitismus, Antijudaismus, Antizionismus und jeglicher
Form von Rassismus.

Die Innsbrucker Grünen . Maria-Theresien-Straße 18/1 . 6020 Innsbruck