Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 10-Protokoll-21-11-2019.pdf
- S.333
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(zu Punkt 57.13)
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
2 1. Nov. 2019
61"6 RI 2 66 / "1 019
Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Mobil-Telefon +43 660 277 1314
E-Mail deian.lukovic@qruene.at
Dejan Lukovic
Gemeinderat der Innsbrucker Grünen
21.11.2019
Antrag
Betreff: Erklärung gegen jeden Antisemitismus, Antijudaismus und Antizionismus
Der Gemeinderat möge beschließen:
•
Die Stadt Innsbruck verurteilt entschieden jede Form von Antisemitismus, Antijudaismus und
Antizionismus
•
Räumlichkeiten und Einrichtungen, die sich in städtischer Verwaltung befinden, dürfen an keine
Organisationen, die sich antisemitisch äußern oder das Existenzrecht Israels in Frage stellen,
zur Verfügung gestellt werden.
•
Städtische Dienststellen dürfen keine Veranstaltungen von Gruppierungen unterstützen, welche
antisemitische, antijudaistische oder antizionistische Ziele verfolgen. Beispielhaft sind hier die
Ziele der BDS-Bewegung {,,Boycott, Divestment and Sanctions"), von rechtsextremistischen
Gruppierungen, des politischen Islams oder auch von diversen Burschenschaften genannt.
•
Die städtischen Dienststellen werden beauftragt, im Auftragsmanagement darauf hinzuwirken,
dass auch die städtischen Beteiligungsunternehmen die oben genannten Punkte umsetzen.
•
Die Stadt Innsbruck bekennt sich zur Erarbeitung und Finanzierung eines Workshop-Formats
für Innsbrucker Schulen und Jugendzentren zur Sensibilisierung gegenüber den verschiedenen
Erscheinungsformen des Antisemitismus, Antijudaismus und Antizionismus.
•
Die Stadt Innsbruck bekennt sich nur Ausweitung des Angebots im Bereich Erinnerungs- und
Gedenkarbeit.
•
Der Gemeinderat unterstützt die Stadtregierung sowohl in der Prävention als auch in der
entschiedenen Bekämpfung von Antisemitismus, Antijudaismus, Antizionismus und jeglicher
Form von Rassismus.
Die Innsbrucker Grünen . Maria-Theresien-Straße 18/1 . 6020 Innsbruck