Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 10-Protokoll-Budget-19-11-2020.pdf

- S.69

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(zu Punkt 2.5.1)
29. Oktober 2020
IV - 09654/2020

TEIL A. ENTWURF HAUSHALTSSATZUNG 2021
genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss vom xx.xx.xxxx

1. Voranschlag
Der Gemeinderat setzt den Voranschlag für das Finanzjahr 2021 gemäß § 57 Abs. 4 des
Stadtrechts der Landeshauptstadt Innsbruck, LGBl. Nr. 53/1975, zuletzt geändert durch LGBl. Nr.
51/2020, in der Folge kurz „Innsbrucker Stadtrecht“, wie folgt fest:
a. Ergebnisvoranschlag:
Erträge
Aufwendungen
Nettoergebnis

462.769.700,00
461.558.500,00
1.211.200,00

b. Finanzierungsvoranschlag:
Summe Einzahlungen operative Gebarung
Summe Auszahlungen operative Gebarung
Geldfluss aus der operativen Gebarung (Saldo1)

401.390.300,00
411.552.700,00
-10.162.400,00

Summe Einzahlungen investive Gebarung
Summe Auszahlungen investive Gebarung
Geldfluss aus der investiven Gebarung (Saldo2)

34.432.900,00
55.951.300,00
-21.518.400,00

Nettofinanzierungssaldo (Saldo3)

-31.680.800,00

Summe Einzahlungen a. d. Finanzierungstätigkeit
Summe Auszahlungen a. d. Finanzierungstätigkeit

25.922.500,00
12.680.100,00

Geldfluss a. d. Finanzierungstätigkeit (Saldo4)
Geldfluss aus VA-wirksamer Gebarung (Saldo5)

13.242.400,00
-18.438.400,00

Zur kurzfristigen Finanzierung des negativen Saldos werden Kassenstärker aufgenommen.
Eine Darstellung und Gliederung dieser Mittelaufbringungen und –verwendungen gemäß den
Bestimmungen des 2. Abschnittes der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015,
BGBl. II Nr. 313/2015, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 17/2018, in der Folge kurz „VRV 2015“,
ist in Teil B. Voranschlag ausgewiesen.
(zu Punkt 2.5.5)

2. Dienstpostenplan und Stellenplan

Der Gemeinderat genehmigt den Dienstpostenplan und Stellenplan für das Finanzjahr 2021 mit
einer Gesamtanzahl von 1.662 Dienstposten und Stellen, welcher gemäß § 54 Abs. 6 Innsbrucker
Stadtrecht dem Teil B. Voranschlag beigegeben ist.

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