Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 02-Jaenner-Sonder.pdf

- S.4

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- 57 -

IIG gegen StRin Dr.in Pokorny-Reitter
beschlossen wurde.

anderen gemeinnützigen Wohnbauträgern
beleuchten.

Ich habe versprochen, dass dies im
Gemeinderat behandelt wird und daher
haben heute die Mitglieder des Gemeinderates Gelegenheit, ihre jeweiligen Standpunkte, Vorschläge und Anträge einzubringen. Ich habe mich immer gewundert,
dass unser Sozialreferent seit Jahren kämpferisch wie er ist - nicht jene Zahlen
bekannt gibt, die man im sozialen Bereich
aufwendet.

Beginnen möchte ich damit, dass wir zur
Gründung der jetzigen IIG einen Gesellschaftervertrag abgeschlossen haben. In
der Präambel dieses Gesellschaftsvertrages heißt es wie folgt:

Ich habe die Zahlen über den jährlich von
der Stadt Innsbruck geleisteten Aufwand
bezüglich Mietzinsbeihilfe, Grundsicherung, Mietenförderung, Wohnbeihilfe,
Förderungen im Sozial- und Gesundheitsbereich, vorliegen. Ich verstehe, warum
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger das nicht
öfters erwähnt, denn diese Zahlen
sprechen für sich.
Die Leute sollten jedoch nur in dem
Ausmaß unterstützt werden, damit sie
nicht den Mut verlieren und das Leben
wieder selbst in die Hand nehmen. Ich darf
den BürgerInnen der Stadt Innsbruck
versichern, dass wir eine äußerst soziale
Stadt sind.
Wenn jemand in einem Hauseingang
schläft, dann tut er das nicht, weil er kein
Bett zur Verfügung hat, sondern weil er
das möchte. Es gibt in Innsbruck einige
Einrichtungen für Obdachlose, aber
solange dieser arme Mensch niemandem
Schaden zufügt, muss man diesen Anblick
zwei Tage lang aushalten müssen.
Soziales geht vor, aber es kostet Geld.
Die SozialarbeiterInnen in der Mag.-Abt. II,
Jugendwohlfahrt usw., sind sehr gut
ausgebildet und verrichten harte Arbeit.
Bis jetzt ist es uns gelungen, diesen
sozialen Bereich toll auf die Füße zu
stellen. Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger,
ich verstehe es, dass Du diese Zahlen
nicht erwähnst, aber wenn es einmal
notwendig sein sollte, werde ich sie
nennen, denn diesbezüglich brauchen wir
uns nicht zu genieren.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich darf die
Gelegenheit nützen und etwas umfangreicher und ausführlicher die Mietengestaltung bei Wohnungen der IIG aber auch bei

GR-Sitzung 27.1.2010

"Die Gesellschaft hat in ihrer Tätigkeit die
Stadt Innsbruck in der Erfüllung ihrer
Aufgaben in allen Bereichen zu unterstützen, so in allen Bereichen der Daseinsvorsorge insbesondere als Eigentümerin
von der Soziapflichtigkeit unterworfenen
Liegenschaften.
Die Gesellschaft hat sich selbst an dieser
Sozialpflichtigkeit zu orientieren, wie zum
Beispiel bei Entscheidungen über die
Grundzüge der Mietzinsbildung und bei
Kündigungen."
Ich kann mich noch daran erinnern, wie
StRin Mag.a Schwarzl - bevor sie Abgeordnete zum Tiroler Landtag geworden ist und ich im Stadtsenat dafür gekämpft
haben, dass diese Präambel mit der
Sozialbindung in den Gesellschaftsvertrag
aufgenommen wird. Eigentlich haben wir
bei Alt-Bgm. DDr. van Staa diesbezüglich
rasch Gehör gefunden. Das heißt, dass
die Gesellschaft den Auftrag hat, die
Liegenschaften ordnungsgemäß zu
verwalten und instand zu halten, aber
auch die Sozialpflichtigkeit zu wahren.
Wie setzt sich zurzeit die Mietzinsregelung
in der IIG zusammen? Ich darf doch jene
Zahlen, die wir in der letzten Woche
erfahren konnten, nennen:
24 % der Mietverträge sind Kategoriemieten, die vor dem Jahr 1994 abgeschlossen
wurden. Das sind sozusagen Altmietverträge. Bei Kategorie A (Bad und Zentralheizung) haben wir einen Mietzins von
€ 3,08 pro Quadratmeter.
Ich habe eine Berechnung einer Kategoriemiete aus dem Olympischen Dorf
erhalten; allerdings mit Stand 2009. Wenn
man hier die Betriebs- und Heizkosten
abzieht, kommt man bei einer Wohnung
mit 103 m2 auf netto € 210,--. Ich würde
sagen, dass dies eine wirklich soziale
Miete ist.
26 % sind Mieten nach § 45 Mietrechtsgesetz (MRG), die auch eine sehr enge