Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 02-Jaenner-Sonder.pdf

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gesetzliche Bindung haben. Hier beträgt
der Mietzins knapp über € 3,-- pro
Quadratmeter. Das sind ebenfalls sehr
soziale Mieten, die auf dem MRG basieren.
Das heißt, man kann bei 50 % davon
ausgehen, dass es eine soziale Gestion
bei der Mietzinsbildung gibt. Bei jenen
Mietverhältnissen, die gekündigt werden
oder die Leute in ein Wohn- und Pflegeheim übersiedeln bzw. sterben, werden
die Wohnungen nach dem neuen Richtwertmietzins, der wesentlich höher ist, neu
vergeben.
16 % sind Wohnbauförderungsmieten.
Das heißt, immer dann, wenn der Bauträger - ganz egal, ob es die IIG oder ein
gemeinnütziger Wohnbauträger ist Wohnbauförderung in Anspruch nimmt,
gibt es entsprechend der Finanzierung für
diesen Bau eine Miete, die im Endeffekt
mit dem Wohnbauförderungsreferat des
Landes Tirol akkordiert ist.
Ich habe dafür ein aktuelles Beispiel: In
der Kajetan-Sweth-Straße 1 - das ist das
neue Hochhaus im Olympischen Dorf gibt es eine Wohnbauförderungsmiete von
€ 3,60 pro Quadratmeter, welche allerdings steigen wird. Das Problem ist, dass
diese Mieten entsprechend dem Rückzahlungsmodus, der derzeit noch für die
Wohnbauförderung gilt, in den Folgenjahren steigen. In den ersten sieben Jahren
ist die Miete in den Neubauten sehr
günstig. Ich spreche immer von Nettobeträgen, bei denen noch 10 % Umsatzsteuer, Betriebskosten, Heizkosten und Strom
dazukommen.
Das eigentliche Thema des heutigen
Tages sind aber die Richtwertmieten.
24 % der IIG-Wohnungen (1.280 Wohnungen) werden nach dem Richtwertmietzins
abgerechnet. Bis 1994 hat es die Kategoriemieten gegeben, aber dann hat der
Gesetzgeber beschlossen, dass bei
Neuvermietungen der jeweilige Richtwertmietzins verlangt werden kann, der für
jedes Bundesland separat erlassen wird.
In Wien zum Beispiel ist die Richtwertmiete um zirka € 1,-- niedriger als bei uns. Es
gibt aber auch andere Bundesländer, in
denen die Richtwertmiete höher ist. Diese
gesetzliche Änderung hat es zum ersten
GR-Sitzung 27.1.2010

Mal im Jahr 1994 gegeben und sie wird
jetzt nur mehr zweijährlich erlassen.
Im Jahr 2000 - zirka einen Monat vor der
Gemeinderatswahl - hat der damalige
Verwaltungsausschuss der Gebäudeverwaltung der Stadt Innsbruck (GVI)
beschlossen, die Richtwertmieten auf den
Satz von € 4,85 einzufrieren. Nur die
Neumieten wurden an den jeweils neuen
Satz angeglichen. Es hat also in den
Jahren 2000 bis 2009 neue Sätze
gegeben, die jedoch nicht valorisiert
worden sind. Daraus resultiert der Antrag
des Aufsichtsrates der IIG, die Richtwertmieten zu valorisieren und in mehreren
Stufen anzuheben.
Diese Richtwertmiete von derzeit netto
€ 5,77 macht brutto - je nachdem, um
welche Anlage es sich handelt - zirka
€ 8,-- aus. In diesem Preis sind die Heizund Betriebskosten enthalten. Vorher
habe ich die Zahlen der Kategoriemiete
und der Wohnbauförderungsmiete
genannt: € 3,-- bzw. € 3,60 netto, Richtwertmietzins € 5,77. Das betrifft die
1.280 Wohnungen.
Im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
(WGG) gibt es eine Bestimmung, dass die
Miete bei ausfinanzierten Wohnungen um
30 % unterhalb des burgenländischen
Richtwert-Mietzinses liegen muss. Das
sind zirka € 3,--, wobei dieser Betrag im
Jahr 2010 um ein paar Cent steigen wird.
Das heißt, dass auch die WGG-Mieten bei
netto € 3,-- liegen.
Ich habe dafür ein schönes Beispiel: Vor
einiger Zeit hat sich eine Alleinerzieherin
an die Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice,
und in weiterer Folge an mich gewandt.
Sie hat zwei Kinder und wohnt in der
Burgenlandstraße, in einer kleinen IIGWohnung mit 49 m2. Ihre Buben sind
inzwischen neun und elf Jahre alt und es
würde jeder ein eigenes Zimmer benötigen. Wir wissen, dass in dem Alter die
Bedürfnisse der Kinder größer werden und
die Emotionen bzw. Auseinandersetzungen steigen.
Diese Frau hat gemäß unseren Vergaberichtlinien einen Antrag auf eine größere
Wohnung gestellt und den Wunsch
geäußert, dass sie gerne in dieser Gegend
bleiben möchte, weil ihre Mutter dort
wohnt. So könnten ihre Kinder am