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Jahr: 2010

/ Ausgabe: 02-Jaenner-Sonder.pdf

- S.6

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- 59 -

Nachmittag bzw. zum Mittagessen zu ihrer
Großmutter gehen. Wir haben in der
Burgenlandstraße Wohnungen der Tiroler
Gemeinnützige Wohnungsbau- und
Siedlungs-GesmbH (TIGEWOSI), die zwar
nicht billig sind, sowie Wohnungen der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG). Wenn diese Frau einen neuen
Mietvertrag bekommt, trifft für sie der volle
Richtwertmietzins zu.
(Bgm.in Zach: Sie wird ja eine Förderung
erhalten.)
Die IIG-Wohnung mit 64 m2 kostet im
Monat zirka € 500,-- plus Heizkosten. Eine
Wohnung der "Neue Heimat Tirol"
Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT), die sich
auch in Pradl befindet und hinsichtlich der
Grundrisse, des Baus, der Ausstattung mit
Etagenheizung dieselbe Qualität wie die
der IIG aufweist, kostet € 330,-- brutto plus
Heizkosten.
Die Wohnung der NHT ist nach dem
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
(WGG) und die IIG-Wohnung nach dem
Richtwertmietzins geregelt ist. Die
Wohnung der IIG ist also um € 170,-- bzw.
50 % teurer.
Die besagte Alleinerzieherin hat ein
Einkommen von zirka € 1.000,-- und daher
können wir ihr keine so teure Wohnung
geben, denn dann wäre sie wiederum auf
Beihilfen - nicht auf die Mietzinsbeihilfe,
sondern auf die Sozialhilfe - angewiesen.
Wenn jemand von vorneherein 50 % des
Einkommens für die Miete aufwenden
muss, weiß man, dass das nicht funktionieren kann. Daher müssen wir dieser
Frau eine leistbare und genauso gute
Wohnung anbieten. Eine solche Wohnung
haben wir jetzt bei der NHT gefunden,
welche sich zufälligerweise in derselben
Straße befindet. Es ist mir wichtig zu
betonen, dass das alles auf gesetzlicher
Basis geschehen ist.
Wenn mir, Frau Bürgermeisterin, gesagt
wird, dass die Leute doch Mietzinsbeihilfe
beantragen sollen - das hat auch
StR Kaufmann als Obmann des Wohnungsausschusses in einer Presseaussendung verlautbart -, dann würde ich
schon darum bitten, sich doch mit den
bestehenden Mietzins- und Annuitätenbeihilfen auseinanderzusetzen. Dann sieht
GR-Sitzung 27.1.2010

man nämlich, dass der anrechenbare
Mietzins mit € 4,-- brutto gedeckelt ist.
Nicht einmal die Richtwertmiete von
€ 4,85, die im Jahr 2000 eingefroren
wurde, geschweige denn die € 5,77 sind
enthalten. Das heißt, dass keine Mietzinsund Annuitätenbeihilfe für diesen Differenzbetrag beantragt werden kann.
Ich bin nicht der Meinung, dass es, wenn
jemand das Grundrecht "Wohnen" in
Anspruch nehmen will bzw. muss, immer
der beste Weg ist, demjenigen zur
Beantragung von Sozialhilfe zu raten. Das
passt nicht mit dem Grundrecht "Wohnen"
zusammen. Anhand dieses Beispiels sieht
man ganz genau, wie unterschiedlich die
Mieten auf gesetzlicher Basis berechnet
werden.
In der Vorlage der IIG - nicht nur im
Aufsichtsrat, sondern auch im Stadtsenat war eine der wesentlichsten Begründungen, dass man dieses Geld für die
Instandhaltung und Sanierung der
Wohnungen benötigt.
(Bgm.in Zach: Fenster, Wärmedämmung.)
Frau Bürgermeisterin, für diese Aussage
gibt es keinen einzigen Nachweis. Es gibt
sehr viele Indizien die dagegen sprechen,
dass man das Geld für die Sanierung und
Instandhaltung dieser Häuser und
Wohnungen braucht.
Im Olympischen Dorf gibt es zum Beispiel
die Richtwertmieten. Ich weiß, dass in
diesen Häusern die umfangreichen
Sanierungen bis auf einige wenige Häuser
zum Großteil abgeschlossen wurden und
bereits die entsprechenden Beiträge der
MieterInnen zurückbezahlt werden.
Dasselbe gilt für andere Stadtteile.
Wir sind auch der Meinung, dass die
Wohnungen gut saniert bzw. saniert
übergeben werden sollen und dafür gibt es
eine einfache Möglichkeit, nämlich das
Verfahren nach § 18 a Mietrechtsgesetz
(MRG). Hier werden der Sanierungsbedarf
sowie dessen Kosten festgestellt und wie
diese Kosten dann auf die MieterInnen
aufgeteilt werden dürfen. Dann hat man
eine gerechte Kostenverteilung.
Es müssten nur jene, die Richtwertmieten
bezahlen, diese Erhöhung von € 4,85 auf
€ 5,75 tragen. Diese MieterInnen würden
sozusagen zum Handkuss kommen, damit