Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_05.10.2017.pdf
- S.13
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INNS"
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Landeshauptstadt Innsbruck
BRUCH
Präambel
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Landeshauptstadt Innsbruck 2017 wird die
Vergabe und Abwicklung von Aufträgen der Landeshauptstadt Innsbruck geregelt.
Die Stadt Innsbruck vergibt neben Bauaufträgen, deren Vertragsgegenstand die Ausführung und
Planung von Bauvorhaben, die Ausführung eines Bauwerkes oder die Erbringung einer
Bauleistung ist, auch Lieferaufträge, deren Vertragsgegenstand der Kauf, das Leasing, die
Miete, die Pacht oder der Ratenkauf von Waren einschließlich von Nebenarbeiten wie dem
Verlegen und der Installation ist. Ebenso vergibt die Stadt Innsbruck Dienstleistungsaufträge,
deren Vertragsgegenstand z.B. die Sprachförderung im Kindergarten/Schülerhort, die Architektur,
technische Beratung und Planung oder die Stadt- und Landschaftsplanung ist, sowie Bau- und
Dienstleistungskonzessionsverträge.
Das grundlegende Ziel ist die Beschaffung der kostengünstigsten bzw. besten Leistung für die
Stadt Innsbruck und die Sicherstellung eines fairen Vergabeverfahrens bzw. Wettbewerbs
zwischen den anbietenden Unternehmen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Landeshauptstadt Innsbruck 2017 enthalten im
I. Abschnitt Bestimmungen über das Inkrafttreten und die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
und
im
11.
Abschnitt
-
in
Ergänzung
zu
den
einschlägigen
vergabe rechtlichen Bestimmungen - Regelungen für Angebote. Die Abschnitte 111. bis VIII.
normieren die Auftragsabwicklung ab der Zuschlagserteilung sowie die Leistungsstörungen und
das Schadenersatzrecht. Abschnitt IX. enthält die Schlussbestimmungen.
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