Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_05.10.2017.pdf
- S.53
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(zu Punkt 13.)
Zl. KA-02740/2017
BERICHT ÜBER DIE
PRÜFUNG EINZELNER GEBARUNGSBEREICHE
IM ZUSAMMENHANG MIT DEM
TANZSOMMER INNSBRUCK DER JAHRE 2014 bis 2016
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung einzelner Gebarungsbereiche im Zusammenhang mit dem TANZSOMMER Innsbruck der Jahre
2014 bis 2016 eingehend behandelt und erstattet mit Datum vom
22.09.2017 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 06.09.2017, Zl. KA-02740/2017
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag/-umfang
Prüfauftrag
des Gemeinderates
vom 19.01.2017
Gemäß § 74c des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975
(IStR) hat die Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck im Rahmen der ihr
in § 74 Abs. 2 und 3 leg. cit. zugeschriebenen Prüfzuständigkeit eine
Prüfung dann vorzunehmen, „wenn dies der Gemeinderat, der Stadtsenat oder der Kontrollausschuss beschließt oder mindestens ein Viertel der Mitglieder des Gemeinderates oder der Bürgermeister verlangt.
Im Übrigen hat der Leiter der Kontrollabteilung zu bestimmen, welche
Prüfungen durchzuführen sind, sowie Art und Umfang der Prüfung im
Einzelfall festzulegen.“
In der Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck
vom 19.01.2017 wurde im Zusammenhang mit dem Innsbrucker
TANZSOMMER über Vorberatung im gemeinderätlichen Kulturausschuss einstimmig der folgende Beschluss gefasst:
„Die Kontrollabteilung wird beauftragt, eine Prüfung der Gebarung des Innsbrucker Tanzsommers in Bezug auf die drei Vertragsjahre der Förderungsvereinbarung vom 31.10.2013, somit der Jahre 2014 bis 2016, vorzunehmen.
Gegenstand dieser Prüfung sollen insbesondere die gesellschaftsrechtlichen
Verflechtungen und Zahlungsflüsse sein, welche zwischen dem Verein ‚Internationaler Tanzsommer Innsbruck‘ als Subventionswerber, der ‚Tanzsommer
Veranstaltungs GmbH‘ als Organisatorin des Tanzsommers sowie der ‚YES
Veranstaltungs- und Beteiligungs- GmbH‘, über welche der gesamte Kartenvorverkauf sowie Sponsorleistungen abgewickelt werden, bestehen.“
Prüfkompetenz
gemäß IStR in
Verbindung mit der
abgeschlossenen
Förderungsvereinbarung
In Punkt 2 lit. d der zwischen dem „Verein Internationaler Tanzsommer
Innsbruck“ und der Stadt Innsbruck abgeschlossenen Förderungsvereinbarung vom 31.10.2013 verpflichtete sich der Förderungsnehmer,
„auf Verlangen Gebarungskontrollen durch die Kontrollabteilung der
Stadtgemeinde Innsbruck durchführen zu lassen.“ Gemäß ihrer Prüfbefugnis nach § 74 Abs. 3 IStR in Verbindung mit der in der Fördervereinbarung auf (einzel-)vertraglicher Basis erteilten Zustimmung war bei
diesem Rechtsträger eine Prüfkompetenz für die städtische Kontrollabteilung gegeben.
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Zl. KA-02740/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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