Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_05.10.2017.pdf
- S.54
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Aus formaler Sicht wurde von der Kontrollabteilung darauf hingewiesen, dass der Verein zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit der
Stadt eine andere Bezeichnung (Verein „Innsbrucker Tanzsommer und
Innsbrucker Advent“) trug.
Betreffend die als veranstaltungsdurchführende Rechtsträgerin des
Innsbrucker Tanzsommers auftretende „Tanzsommer Veranstaltungs
GmbH“ ließ sich weder auf der gesetzlichen Grundlage des Innsbrucker Stadtrechtes noch aus der zwischen der Stadt Innsbruck und dem
Verein abgeschlossenen Fördervereinbarung eine Prüfungsbefugnis
für die städtische Kontrollabteilung ableiten. Diese Umstände trafen
auch auf die im Prüfauftrag angesprochene „YES Veranstaltungs- und
Beteiligungs- GmbH“ (im Folgenden auch kurz YES genannt) zu. Für
eine vollständige Bearbeitung des vom Gemeinderat an die städtische
Kontrollabteilung gerichteten Prüfauftrages war daher die (freiwillige)
Mitwirkung bzw. Zustimmung der beiden Rechtsträger erforderlich.
Erforderliche freiwillige
Mitwirkung im Bereich
der Tanzsommer
Veranstaltungs GmbH
und der YES
Entgegen ursprünglicher schriftlicher Erklärungen, auf eine Prüfung der
Tanzsommer Veranstaltungs GmbH und der YES gänzlich zu verzichten, gab sich Herr Josef Resch als Geschäftsführer dieser beiden Gesellschaften im Zuge der Einschau betreffend die von der Kontrollabteilung angesprochenen Zahlungsflüsse zwischen den involvierten
Rechtsträgern durchaus auskunfts- und nachweisbereit.
Somit ergab sich in praktischer Hinsicht die Situation, dass auf Basis
der beschriebenen Konstellation bezüglich der Prüfkompetenzen
der Kontrollabteilung ihre Einschauberechtigung aufgrund der aufgezeigten Grenzen limitiert war und dadurch eine vollständige (Gebarungs-)Prüfung dieser beiden GmbHs von ihr nicht vorgenommen werden konnte. Durch die Bereitschaft von Herrn Josef Resch war es allerdings möglich, dem vom Gemeinderat an die Kontrollabteilung gerichteten Prüfauftrag in puncto gesellschaftsrechtliche Verflechtungen
und Zahlungsflüsse zwischen den genannten Rechtsträgern nachzukommen.
In der abgegebenen Stellungnahme wurde von Herrn Josef Resch ergänzend darauf hingewiesen, dass er und sein Steuerberater sämtliche
gewünschten Unterlagen offengelegt haben. Dies nicht nur für den Prüfungszeitraum 2014 bis 2016, sondern auch zurück bis zum Jahr 1998.
Vollständigkeitserklärung
Die Kontrollabteilung hat – in Anlehnung an die Vorgangsweise im
Rahmen einer Abschlussprüfung – eine vom Vereinsobmann unterfertigte Vollständigkeitserklärung für den Gebarungsbereich des Vereins
zu ihren Prüfungsunterlagen genommen.
Hinweis auf Daten
aus öffentlichen
Verzeichnissen
Beteiligte Personen und Rechtsträger, die in diesem Bericht namentlich
genannt werden, sind in öffentlichen Verzeichnissen (z.B. Zentrales
Vereinsregister, Firmenbuch etc.) oder anderen allgemein zugänglichen Dokumenten (z.B. Sitzungsprotokolle der öffentlichen Sitzung des
städtischen Gemeinderates) ersichtlich und somit für die Allgemeinheit
einsehbar.
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Zl. KA-02740/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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