Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_05.10.2017.pdf
- S.66
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Unter Bezugnahme auf den vorhin erwähnten städtischen Jahresbericht des Amtes für Kultur erhielt die jährliche Kulturveranstaltung
TANZSOMMER Innsbruck zufolge den höchsten nominell ausbezahlten Einzelförderungsbeitrag aus dem gesamten Kulturbudget der Stadt
Innsbruck. Im Vergleich dazu erhielten beispielhaft angeführte Kultureinrichtungen folgende Subventionsbeträge – bspw. Freies Theater
Innsbruck € 166,0 Tsd., der Kunstraum Innsbruck € 104,0 Tsd., stadtpotenziale € 91,0 Tsd., das Osterfestival Tirol € 43,0 Tsd. und Tereza
Kotyk Innsbruck International € 40,0 Tsd. – für das Kalenderjahr 2015
ausbezahlt.
Subventionsjahr 2013 /
Abweichung in der
Vereinsbezeichnung
des Antragsstellers und
des eingetragenen
Vereins
Der Verein „Internationaler Tanzsommer Innsbruck“ suchte für die Organisation und Durchführung des Tanzsommers 2013 um eine Sondersubvention in Höhe von € 175.000,00 mit dem von der Fachdienststelle zur Verfügung gestellten Antragsformular am 13.11.2012
(Zl. MagIbk/2452/SU-KU/88) beim Amt für Kultur an.
Im Rahmen ihrer Recherchen nahm die Kontrollabteilung eine Überprüfung der vom Subventionsnehmer angeführten Vereinsregisternummer
beim zentralen Vereinsregister des zuständigen Bundesministeriums
für Inneres (BM.I) vor und stellte hierbei fest, dass eine Abweichung in
der Vereinsbezeichnung des Antragstellers und des eingetragenen
Vereins vorlag.
Gemäß Vereinsregisterauszug zum Stichtag 16.05.2017 ist allerdings
unter der gemeldeten ZVR-Zahl 196107012 nachfolgender Verein
„Innsbrucker Tanzsommer und Innsbrucker Advent“ mit Sitz in Innsbruck eingetragen. Der Vollständigkeit halber hält die Kontrollabteilung
fest, dass mit Bescheid des Vereinsreferates der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 02.01.2004 die obige Namensänderung für den seit
26.06.1997 bestehenden Verein „Internationaler Tanzsommer Innsbruck“ erfolgte.
Außerdem konstatierte die Kontrollabteilung bei Durchsicht des in Rede stehenden Antragsformulars, dass mit der Stampiglie der Tanzsommer Veranstaltungs GmbH beurkundet und vom vertretungsbefugten Geschäftsführer unterfertigt wurde.
Auszahlung
Subvention 2013
Der Verein „Innsbrucker Tanzsommer“ suchte am 25.01.2013 beim
Amt für Kultur um vollständige Auszahlung der gesamten Subvention in
Höhe von € 175.000,00 für den TANZSOMMER 2013 auf sein Vereinskonto an. Die städtische Dienststelle hat diese Förderungsmittel in zwei
Teilbeträgen von jeweils € 87.500,00 am 12.02.2013 und am
04.06.2013 über die Voranschlagspost 1/324000-757260 – Maßnahmen zur Förderung der darstellenden Kunst, Lfd. Transferzlg. - Innsbrucker Sommerspiele S510 zur Anweisung gebracht.
Verwendungsnachweis
Subvention 2013
Am 05.06.2014 übermittelte das Amt für Kultur dem Verein „Internationaler Tanzsommer Innsbruck“ jene Originalbelege, die als unabdingbarer Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Sondersubvention für das Jahr 2013 von € 175.000,00 vorgelegt wurden, retour.
Aus den von der Fachdienststelle zur Verfügung gestellten Unterlagen
war ein Nachvollzug der fristgerechten Übersendung der Originalbelege durch den Subventionsnehmer sowie deren inhaltliche Prüfung
durch die Kontrollabteilung nicht durchführbar.
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Zl. KA-02740/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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