Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_05.10.2017.pdf

- S.68

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Clip Dance, Ballett für Teenager und Kinder, u.v.m.) das entsprechende Leistungsentgelt an die Tanzsommer Veranstaltungs GmbH.
Subventionsjahr 2014 /
Abschluss einer
mehrjährigen Förderungsvereinbarung zur
mittelfristigen
Finanzierung von
Kultureinrichtungen für
die Jahre 2014 bis 2016

Auf Empfehlung des gemeinderätlichen Kulturausschusses hat der
Gemeinderat in seiner Sitzung vom 24.10.2013 beschlossen, erstmalig
mit dem Verein „Internationaler Tanzsommer Innsbruck“ auf dessen
Wunsch eine mehrjährige Förderungsvereinbarung zur mittelfristigen
Finanzierung von Kultureinrichtungen für die Wirtschaftsjahre 2014 bis
2016 zur Erhöhung seiner Planungssicherheit für die Abwicklung der
Veranstaltungsreihe TANZSOMMER abzuschließen.
Wie im vorangegangenen Subventionsjahr 2013 trat beim Abschluss
der mehrjährigen Förderungsvereinbarung der Verein „Internationaler
Tanzsommer Innsbruck“ wiederholt als unzutreffender Förderungsnehmer auf. Die korrekte Bezeichnung der Rechtspersönlichkeit lautet
wie bereits erwähnt „Innsbrucker Tanzsommer und Innsbrucker Advent“.

Gegenstand der
Förderungsvereinbarung

Gegenstand dieser Förderungsvereinbarung war ein Mitfinanzierungsbeitrag für die seit 19 Jahren im Innsbrucker Kultursommer etablierte
Veranstaltung TANZSOMMER (Bühnen-, Workshop- und Jugendprogramm) des besagten Vereins in Form einer Subvention der Stadt
Innsbruck. Basis des jährlichen Förderungsbeitrages waren für das
Jahr 2014 100 % und für die Jahre 2015 und 2016 je 80 % der im Jahr
2013 gewährten Förderung. Eine allfällige Aufzahlung auf die gesamten 100 % des im Jahr 2014 geleisteten Förderungsbetrages für die
beiden nachfolgenden Jahre 2015 und 2016 war von der künftigen finanziellen Situation der Stadt Innsbruck abhängig und für diese Jahre
stets neu auszuverhandeln. Die Stadt Innsbruck schrieb in diesem Vertragswerk für das Jahr 2014 einen Förderungsbetrag von € 195.000,00
und für die folgenden Jahre 2015 und 2016 einen verbindlichen Subventionsbetrag von je € 156.000,00 (entspricht 80 % der Basis aus
dem Jahr 2014) fest.
In diesem Zusammenhang wies die Kontrollabteilung auf ihre bereits
erwähnten Ausführungen zum Subventionsjahr 2013 hin, in welchen
festgehalten wurde, dass im Jahr 2013 der Verein „Internationaler
Tanzsommer Innsbruck“ eine Sondersubvention für die Organisation
und Durchführung des Tanzsommers 2013 in Höhe von € 175.000,00
sowie eine zusätzliche Sondersubvention für die Organisation und
Durchführung des Kinder- und Jugendprogramms des Tanzsommers
2013 von € 18.000,00 erhalten hat. Sohin ergibt sich ein für das Veranstaltungsjahr 2013 gesamthafter städtischer Förderungsbetrag für die
Kulturveranstaltung TANZSOMMER von gesamt € 193.000,00.

Auszahlung
Subvention 2014

Der Verein „Internationaler Tanzsommer Innsbruck“ hat gemäß der
Förderungsvereinbarung die erste Rate in Höhe von € 97.500,00 von
der Gesamtsubvention für den TANZSOMMER 2014 mit Schreiben
vom 15.01.2014 vom Amt für Kultur abgerufen. Die entsprechende
Auszahlung dieses Förderungsbetrages erfolgte am 24.01.2014 über
die Voranschlagspost 1/324000-757260 – Maßnahmen zur Förderung
der darstellenden Kunst, Lfd. Transferzlg. – Innsbrucker Sommerspiele
S510 an den besagten Verein.

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Zl. KA-02740/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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