Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_05.10.2017.pdf

- S.87

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nes asset deals (Unternehmenskauf) und eines share deals (Anteilskauf) beleuchtet worden ist. Die Kontrollabteilung nimmt an dieser Stelle bereits vorweg, dass schlussendlich ein share deal (Anteilskauf) abgewickelt wurde.
Beschluss im
Gemeinderat

In einem ersten Schritt wurde die Amtsvorlage am 11.06.2014 einem
erweiterten Stadtsenat vorgelegt. Laut Protokoll dieses erweiterten
Stadtsenates wurde die Vorlage erläutert und im Anschluss Fragen
beantwortet. Hinsichtlich des Beschlussvorschlages wurde auf die anschließende Sitzung des Stadtsenates hingewiesen.
Der nachfolgende Stadtsenat (ebenfalls am 11.06.2014) hat in seiner
Sitzung sodann beschlossen, den vorgeschlagenen Amtsantrag in abgeänderter Form dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Zusätzlich wurde im Beschluss des Stadtsenates aufgenommen, dass
der gesamte Akt in der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderats zu
behandeln sein wird.
Im Gemeinderat vom 12.06.2014 wurde der Verweisung des Akts in die
nicht öffentliche Sitzung zugestimmt. Im Anschluss daran wurde im
Gemeinderat der folgende Beschluss zu der hier behandelten Thematik
einstimmig gefasst (Zitat):
1. Der Gemeinderat stimmt dem Erwerb der City-Garage („SoWiGarage“) zu einem Preis von ca. € 20,30 Mio. (inklusive Verhandlungsspielraum von 1,50 %) zuzüglich Nebenkosten gemeinsam mit
einem privaten Investor zu.
2. Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, erhält den Auftrag, die finanziellen Vorkehrungen zu treffen. Die Finanzierung
durch ein aufzunehmendes Kommunaldarlehen, über das bestehende Guthaben des Gestellungsbetriebes („Immobilientopf“), oder eine
Kombination aus mehreren Finanzierungsmaßnahmen ist dem
Stadtsenat zeitgerecht zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Der Gemeinderat ermächtigt die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und
Wirtschaft außerdem, alle notwendigen und nützlichen Verträge wie
Kauf-, Gesellschafts-, Syndikats- und Dienstbarkeitsverträge usw.
unterschriftsreif zu verhandeln. In Form und Inhalt muss dazu Einvernehmen mit der Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, bestehen.
Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, darf dafür (externe) Sachverständige und Beratungsfirmen beiziehen. Der Gemeinderat erhält einen umfassenden Vorlagebericht zur Beschlussfassung.
3.2 Beschluss des Gemeinderates vom 16.10.2014

Ergänzungen des
Beschlusses vom
12.06.2014

Das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft erstellte aufgrund der
fortlaufenden Verhandlungen bezüglich des Erwerbes der Tiefgarage
am 16.10.2014 eine weitere Vorlage mit einem Beschlussvorschlag
hinsichtlich Ergänzungen bzw. Änderungen des Grundsatzbeschlusses.

Beschluss im
Gemeinderat

Der Akt wurde sodann vom Gemeinderat mit einem einstimmigen Beschluss in die nicht öffentliche Sitzung verwiesen. In dieser wurde der
Beschlussantrag der MA IV angenommen, wobei im Punkt 2. eine Änderung gegenüber dem Amtsvorschlag vorgenommen wurde. Aus
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Zl. KA-04396/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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