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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_05.10.2017.pdf

- S.89

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4 Gesellschaftsrechtliche Aspekte
4.1 Sowi Garage Beteiligungs GmbH
Rechtsform

Aus dem Firmenbuch war ersichtlich, dass die Ersteintragung des
berichtsrelevanten Unternehmens mit der laufenden Nummer
FN 424097 y am 05.11.2014 vorgenommen wurde. Der für die Gründung maßgebliche Gesellschaftsvertrag wird dort mit dem Datum vom
21.10.2014 angegeben. Die Gesellschaft firmierte zum Prüfungszeitpunkt unter Sowi Garage Beteiligungs GmbH und wurde in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführt. Die genaue
Geschäftsanschrift war mit Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
hinterlegt. Es handelte sich bei Heranziehung der entsprechenden
Schwellenwerte (Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Anzahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt) um eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 221 Abs. 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB).

Gegenstand des
Unternehmens

Der Gegenstand des Unternehmens ist gemäß Punkt II. des Gesellschaftsvertrages

Höhe des
Stammkapitals und
Aufteilung der
Stammeinlagen



das Halten und Verwalten von Liegenschaften und Beteiligungen,
insbesonders die Beteiligung an der SOWI – Investor – Bauträger
GmbH (FN 101942 s).



Weiters ist die Gesellschaft berechtigt, sich an anderen gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen sowie deren Geschäftsführung und Vertretung zu übernehmen.



Überdies ist die Gesellschaft zu allen gesetzlich zulässigen Handlungen, Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung
des Gesellschaftszwecks förderlich erscheinen. Hierzu können
auch Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und
Ausland errichtet werden.

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt gemäß Punkt III. des Gesellschaftsvertrages € 35.000,00. Die (voll geleisteten) Stammeinlagen
sind auf die Gesellschafter Stadtgemeinde Innsbruck mit € 26.285,00
(75,100 %) und Stiebleichinger Besitz GmbH mit € 8.715,00 (24,900 %)
verteilt.

Organe der Gesellschaft Die Organe der Gesellschaft bilden die Geschäftsführung und die Ge-

neralversammlung. Ein Aufsichtsrat ist bei einer kleinen Gesellschaft
mit beschränkter Haftung im GmbH Gesetz (vgl. § 29 Abs. 1 GmbHG)
nicht vorgesehen und kann daher nur fakultativ eingerichtet werden.
Der von der Gesellschaft an die Kontrollabteilung übergebene Gesellschaftsvertrag sieht keinen Aufsichtsrat vor.
Geschäftsführung

Den Gesellschaftern Stadt Innsbruck und Stiebleichinger Besitz GmbH
steht jeweils das dauernde Sonderrecht zu, jeweils einen Geschäftsführer zu nominieren und dessen Abberufung zu verlangen. Die Geschäftsführer, die gemäß § 15 Abs. 1 GmbHG durch Beschluss der
Gesellschafter bestellt wurden, sind weisungsgebunden.
Im Zuge der Gründung der Gesellschaft wurden die Geschäftsführer
mittels eines Umlaufbeschlusses gem. § 34 GmbHG bestellt. Der Beschluss datiert vom 21.10.2014. Die nachfolgende Eintragung der Ge-

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Zl. KA-04396/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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