Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_05.10.2017.pdf

- S.121

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 11_Kurzprotokoll_05.10.2017.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2017
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Zl. KA-09305/2017

(zu Punkt 15.)

BERICHT ÜBER DIE
BELEGKONTROLLEN DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK
II. QUARTAL 2017
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck, II. Quartal 2017 eingehend behandelt und erstattet mit
Datum vom 22.09.2017 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 21.08.2017, Zl. KA-09305/2017
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
einzusehen, verwiesen.
1 Vorbemerkungen
Prüfungskompetenz,
Prüfungsinhalt

Von der Kontrollabteilung wird gem. § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die
bei der Stadtbuchhaltung befindlichen Einnahme- bzw. Auszahlungsanordnungen samt den dazugehörigen Belegen genommen.
Des Weiteren wirken Vertreter der Kontrollabteilung bei Haftbrieffreigaben mit und prüfen ausgewählte Vergabevorgänge, welche vornehmlich dem Baubereich zuzuschreiben sind. Im Rahmen der Kontrolle
wurde ein verstärktes Augenmerk auf den effizienten Einsatz von öffentlichen Mitteln im Magistratsbereich nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gelegt.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus
Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer
Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und
Männer.

Anhörungsverfahren

Das gem. § 53 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge

Vorgangsweise bei der
Refundierung von
Barauslagen –
Empfehlung

Geprüft wurde eine Rechnung im Zusammenhang mit der Refundierung von Barauslagen an den Herrn Branddirektor (Druckkosten, Parkund Tankbelege) im Gesamtbetrag von € 363,83.
Bei der Durchsicht der einzelnen Belege hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass die Rechnung einer Buchbinderei über das Binden und
Prägen von 4 Exemplaren der Offiziersarbeit des Branddirektors in Höhe von € 199,33 an seine Privatadresse ergangen ist und von ihm bar
bezahlt wurde. Die Kontrollabteilung empfahl, dass zukünftig Rechnungen über Ausgaben, die von der Stadt Innsbruck übernommen werden,
auch an diese adressiert werden sollten.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-09305/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

1