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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_05.10.2017.pdf

- S.122

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Des Weiteren vermisste die Kontrollabteilung bei den zur Refundierung
beigelegten Parkscheinen von diversen Tiefgaragen einen Vermerk
über den Zweck bzw. Anlass der Ausgaben und empfahl, aus Gründen
der Transparenz und Nachvollziehbarkeit zukünftig einen entsprechenden Hinweis auf den Belegen anzubringen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens teilte das Amt für Berufsfeuerwehr mit, dass den Empfehlungen der Kontrollabteilung in Zukunft entsprochen werde.
3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang mit Haftbrieffreigaben
Freigabe des Haftbriefs
bzw. Mangelbehebung
oder Ersatzvornahme

Im Zuge der Abrechnung von Bau- und Lieferleistungen – vornehmlich
des Verkehrswegebaues im Aufgabengebiet des Amtes für Tiefbau –
die im Auftrag der Stadt Innsbruck und für diese durchgeführt werden,
erfolgt unter bestimmten Bedingungen für die Dauer der gesetzlichen
bzw. vertraglich vereinbarten Gewährleistung der Einbehalt finanzieller
Sicherstellungen, welche in den überwiegenden Fällen durch Bankgarantien bzw. Haftbriefe abgelöst werden. Vor Ablauf einer Bankgarantie
bzw. vor Ende des Gewährleistungszeitraums führen Vertreter des Auftragnehmers und des Stadtmagistrats Innsbruck eine gemeinsame Beschau der besicherten Leistung(en) durch.
Liegt ein Sachmangel vor, der zum Übergabe- bzw. Lieferzeitpunkt
bereits vorhanden war und für welchen der Auftragnehmer somit verschuldensunabhängig haftet, erfolgt durch diesen in der Regel eine
Mangelbehebung. Sollte die Behebung des Mangels durch den Auftragnehmer verweigert, unangemessen verzögert oder nicht möglich
sein (z. B. Insolvenz des Auftragnehmers), dient der Haftungsrücklass
zur finanziellen Bedeckung der Ersatzvornahme.
Werden im Rahmen der Besichtigung keine gewährleistungsrelevanten
Mängel festgestellt, kommt es zur Freigabe des einbehaltenen
Haftungsrücklasses durch die Stadt Innsbruck.

Begehungen und
Maßnahmen

Die Kontrollabteilung nahm an insgesamt fünf Abnahmebegehungen
teil. Diese betrafen die Bauvorhaben
 Leitungs- und Straßenbau Gerhild-Diesner-Straße,
 Gewölbeverstärkung Lohbachgerinne im Bereich 5. Gymnasium,
 Neubau Stützmauer Schillerweg 10,
 Gehsteigausbau Speckweg/Sonnenstraße und
 Vorplatzgestaltung Dreiheiligenstraße im Bereich Dreiheiligenkirche.
Im Zuge der Begehung „Gerhild-Diesner-Straße“ waren Feststellungen
zu treffen, welche bzgl. der bestehenden Gewährleistungsverpflichtung
des mit den Arbeiten beauftragten Unternehmens einer weiterführenden Abklärung zugeführt werden mussten. Die Behebung der festgestellten Beanstandungen erfolgt nun kostenneutral im Zuge der bereits
beauftragten Ausführung der Asphaltdeckschicht. Ein Einbehalt des
Haftungsrücklasses war nicht erforderlich.
Weitere gewährleistungsrelevante Beanstandungen für den Bereich der
Gerhild-Diesner-Straße sowie für sämtliche weitere Bauvorhaben waren nicht zu treffen. Die Freigabe der Haftbriefe hatte zu erfolgen.

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Zl. KA-09305/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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