Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_05.10.2017.pdf
- S.123
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4 Vergabekontrollen
Prüfung auf
Übereinstimmung mit
den Wertgrenzen
gem. BVergG 2006
Im zweiten Quartal 2017 hat die Kontrollabteilung fünf stichprobenhaft
ausgewählte Vergabevorgänge mit einem Gesamtvolumen von netto
€ 468.514,00 überprüft.
Die kontrollierten Vergaben fanden im Unterschwellenbereich gemäß
aktueller Fassung des BVergG 2006 entsprechend BGBl. II Nr.
438/2015 (Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur,
Verfassung und Medien über die von der Europäischen Kommission
festgesetzten Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren ab 1. Jänner 2016) statt.
Die gemäß gültiger Schwellenwerteverordnung 2012 (BGBl. II 95/2012,
Inkrafttretensdatum 01.04.2012, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr.
250/2016) bis zum 31. Dezember 2018 angehobenen Subschwellenwerte wurden in Abhängigkeit zum gewählten Vergabeverfahren in keinem der geprüften Fälle überschritten.
Im Zuge der Prüfung zu Tage getretene Fragen und Sachverhalte wurden im Gespräch mit den zuständigen Dienststellen besprochen und
aufgeklärt.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 22.09.2017:
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 05.10.2017 zur Kenntnis gebracht.
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Zl. KA-09305/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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