Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf

- S.71

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23.

Nachtragskredite zum außerordentlichen Haushalt 2017

23.1

Stadtbibliothek Amraser Straße,
Einrichtung

Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und FPÖ,
6 Stimmen):
Der Mag.-Abt. V, Kultur, wird für die Einrichtung der Stadtbibliothek Amraser Straße ein
Nachtragskredit in Höhe von € 85.500,-genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Die Nachtragskredite zum außerordentlichen Haushalt 2017 werden unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmung gemäß Beilage genehmigt.
GR Hitzl referiert die Anträge des Kontrollausschusses vom 22.09.2017:
24.

KA 2740/2017
Bericht über Prüfung einzelner
Gebarungsbereiche im Zusammenhang mit dem TANZSOMMER
Innsbruck der Jahre 2014 bis 2016

GR Hitzl: Ich referiere aus dem Bericht der
Kontrollabteilung und nicht meine persönliche Meinung.
Entsprechend der gesetzlichen Regelung
des § 74c Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR) beauftragte der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 19.01.2017 die
städtische Kontrollabteilung mit der Durchführung einer Gebarungsprüfung des
TANZSOMMER Innsbruck betreffend die
Jahre 2014 bis 2016.
Gegenstand dieser Prüfung sollten insbesondere die gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen und Zahlungsflüsse sein, welche zwischen dem Verein "Internationaler
Tanzsommer Innsbruck" als Subventionswerber, der "Tanzsommer Veranstaltungs
GmbH" als Organisatorin des Tanzsommers
sowie der "YES Veranstaltungs- und Beteiligungs- GmbH", über welche der gesamte
Kartenvorverkauf sowie Sponsorleistungen
abgewickelt worden sind, bestehen.
Im nun vorliegenden Bericht schildert die
Kontrollabteilung einleitend die KompetenzGR-Sitzung 05.10.2017

lage betreffend ihre Prüfungsbefugnisse
gemäß den Bestimmungen des Stadtrechts
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) in
Bezug auf die drei im Prüfauftrag genannten
RechtsträgerInnen. Zusammenfassend lässt
sich formalrechtlich festhalten, dass lediglich bezüglich des Vereins "Innsbrucker
Tanzsommer und Innsbrucker Advent" eine
Prüfkompetenz für die Kontrollabteilung gegeben war. Trotz anfänglicher Ablehnung
zeigte sich Josef Resch als Geschäftsführer
der beiden Gesellschaften im Zuge der mit
Vertretern der Kontrollabteilung geführten
Prüfungsgespräche betreffend die von der
Kontrollabteilung angesprochenen Zahlungsflüsse zwischen den involvierten
RechtsträgerInnen letztlich durchaus auskunfts- und nachweisbereit. Durch die Mitwirkung von Josef Resch war es somit möglich, den vom Gemeinderat erteilten Prüfauftrag in puncto gesellschaftsrechtliche Verflechtungen und Zahlungsflüsse zwischen
den genannten RechtsträgerInnen nachzukommen.
Im Prüfbericht wird die historische Entwicklung der gesellschaftsrechtlichen Konstruktion mit den drei involvierten RechtsträgerInnen beleuchtet. Dabei werden auch die
inhaltlichen Hintergründe für die Geschäftsgründungen der beiden GmbHs erläutert.
Ein weiteres Berichtskapitel beschäftigt sich
mit den Subventionsgebarungen der Jahre 2013 bis 2016. Hierbei wird die Zusammenarbeit zwischen der im Stadtmagistrat
zuständigen Mag.-Abt. V, Kultur, und Josef
Resch bzw. den beiden RechtsträgerInnen
dargelegt. Gegenüber der Mag.-Abt. V, Kultur, wurden von der Kontrollabteilung einige
Anregungen ausgesprochen, deren künftige
Berücksichtigung größtenteils zugesagt
wurde.
Der Bericht behandelt im letzten Kapitel die
finanziellen Verflechtungen zwischen den
involvierten RechtsträgerInnen. Dabei wird
insbesondere auf die Thematik rund um die
Rechte an der Wortmarke "Tanzsommer"
bzw. der in diesem Zusammenhang stattgefundenen Vorschreibungen sowie die Entschädigungen für Leistungen von Josef
Resch bzw. später der "Josef Resch Veranstaltungs- und Beteiligungs- GmbH" und
noch später der "YES Veranstaltungs- und
Beteiligungs- GmbH" eingegangen. Auch
die Abrechnung und Verrechnung von