Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf
- S.94
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für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte eine Teilung auch bei den Verträgen. Wir
haben hier das erste Mal eine Beschlussfassung für den förderungsnahen Wohnbau,
der über dem Wohnbauförderungssatz liegt.
Das ist noch eine sehr komplexe Vertragsmaterie, die zivilrechtlich zu erstellen ist.
Wir sehen die Notwendigkeit für die dortigen
Bewohnerinnen bzw. Bewohner, die durchaus vor einer problematischen Situation
stehen. Gleichzeitig ist es aber auch abzulehnen, dass nur wenig geförderte Wohnungen gebaut werden. Daher melden wir
Stimmenthaltung für unsere Fraktion an.
Daraufhin hat StR Mag. Fritz gebeten, dass
wir die Teile trennen. Diesem Wunsch ist
der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte gerne gefolgt. GR
Mag. Krackl bitte korrigiere mich, falls ich
falsch liege. Wenn ich es richtig im Kopf habe, legen wir den Flächenwidmungsplan mit
dem Projektsicherungsvertrag zusammen,
den Bebauungsplan mit den restlichen zivilrechtlichen Verträgen.
GRin Moser: Ich möchte auch Stimmenthaltung anmelden.
Der Projektsicherungsvertrag liegt meines
Wissens vor und ist unterschrieben. So haben wir das auch im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte beschlossen. Wir ziehen den Projektsicherungsvertrag zum Flächenwidmungsplan
und die anderen drei Detailverträge werden
mit dem Bebauungsplan beschlossen.
Wir werden heute dem Flächenwidmungsplan zustimmen. Eine Beschlussfassung
des Bebauungsplanes wäre heute verfrüht.
GR Mag. Krackl: Ich danke für die Bestätigung.
Wir haben uns in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte schon enthalten, weil wir diesem Projekt immer noch kritisch gegenüberstehen. Es waren ursprünglich ganz
andere Dinge geplant und die Lage für den
Wohnbau erscheint eher schwierig. Wir haben das in den vergangenen Jahren immer
zum Ausdruck gebracht, dass ein Wohnbau
zum angrenzenden Wirtschaftsgebiet nicht
sinnvoll ist.
Jetzt ist genau der Fall eingetreten, dass die
Schutzmaßnahmen zum Wirtschaftsgebiet
nicht errichtet wurden. Das trifft nicht den
neuen Betreiber, denn zuvor wurde von einem Hotel und Veranstaltungszentrum sowie einer Lärmschutzwand gesprochen.
Daher ist die Sache eher schwierig. Wenn
wir Projektsicherungsverträge abschließen
und jede Änderung mittragen, wird das unter Umständen Schule machen. Die Situation ist daher recht umstritten.
GR-Sitzung 05.10.2017
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
GRin Moser und "Für Innsbruck", 10 Stimmen; gegen RUDI und FPÖ, 6 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte (Seite 643) vom 21.09.2017 wird angenommen.
32.
MagIbk/19837/SP-BB-HW/1
Bebauungsplan Nr. HW-B15, Hötting-West, Bereich Kranebitten
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. HW-B1, Nr. HW-B1/1,
Nr. HW-B1/3, Nr. HW-B7 und
Nr. HW-B8), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind elf Stellungnahmen eingegangen.
Diese liegen dem Akt im Original bei.
Die Mehrzahl der Stellungnahmen betreffen
einzelne kleinräumige Festlegungsdetails
(Baufluchtlinien, Höhe …). Andere Stellungnahmen beziehen sich auf einzelne Projektbereiche an der Anna-Dengel-Straße,
Klammstraße und Kranebitter Allee.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. In der Beschlussfassung des Bebauungsplanes werden drei Bereiche ausgenommen, darüber hinaus haben die Stellungnahmen keine neuen Erkenntnisse erbracht, die zu Planänderungen führen würden.
Die geforderte privatrechtliche Vereinbarung
zum Projekt Anna-Dengel-Straße liegt vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig: