Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf

- S.98

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- 648 -

Aktuelle Erhebungen zeigen: In der Stadt
Innsbruck stehen zurzeit bis zu 3.000 Wohnungen leer. Umso mehr ist es die vordringliche Aufgabe einer verantwortungsvollen
Wohnpolitik, den nachhaltigen Umgang mit
leerstehendem Wohnraum sicherzustellen
und idealerweise gesetzlich zu verankern.
Hierzu sind zunächst klare Kriterien zur Bestimmung von leerstehendem Wohnraum
erforderlich. Diese bilden die Grundlage für
innovative Maßnahmen.

GRin Dengg: Ich ersuche

Als eine dieser Maßnahmen bietet sich das
Instrument der Leerstandsabgabe an. Eine
solche könnte VermieterInnen motivieren,
leerstehenden Wohnraum auf den Markt zu
bringen - oder alternativ die öffentliche
Hand entlasten und Geldmittel für Wohnbau
freisetzen. Der Antrag zielt darauf, in einem
ersten Schritt rechtliche Voraussetzungen
einer Leerstandsabgabe zu prüfen (im
Rahmen des Abgabenerfindungsrechts des
Landes Tirol) und die Möglichkeiten der
Umsetzung (z. B. Meldepflicht) zu evaluieren.

Das "LaubenschläferInnen"-Verbot gilt als
überholt.

Ich stelle folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Es soll geprüft werden, ob und in welcher
Weise eine Leerstandsabgabe auf leerstehende Wohnungen in der Stadt Innsbruck
seitens des Stadtmagistrates eingehoben
werden kann.

um getrennte Abstimmung der einzelnen
Punkte meines Antrages.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und RUDI,
6 Stimmen):
Die Einführung eines Bettelverbotes wird
abgelehnt.

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ,
PIRAT und GRin Moser, 16 Stimmen):
Das Verbot des Alkoholkonsums außerhalb
von Gaststätten und Gastgärten wird angenommen.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE - außer
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider - und PIRAT, 8 Stimmen):
Der Leinenzwang für Hunde wird angenommen.

Blaser Hajnal, MAS, eigenhändig

Der Antrag auf verstärkte Polizeistreifen in
der Altstadt wird zurückgewiesen, da er keine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt Innsbruck betrifft.

39.

39.2

39.1

Behandlung eingebrachter dringender Anträge gemäß § 21 Abs. 1
Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)
GfGR/98/2017
Altstadt, Maßnahmen zur Beseitigung von Missständen in sicherheits- und ordnungspolizeilicher
Hinsicht (GRin Dengg)

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
8 Stimmen):
Dem von GRin Dengg eingebrachten dringenden Antrag (Seite 647) wird die Dringlichkeit zuerkannt.

GR-Sitzung 05.10.2017

GfGR/99/2017
Stadt Innsbruck, Prüfung der Einführung einer Leerstandsabgabe
für leerstehende Wohnungen
(GRin Blaser Hajnal, MAS)

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ
und PIRAT, 15 Stimmen):
Dem von GRin Blaser Hajnal, MAS eingebrachten dringenden Antrag (Seite 648)
wird die Dringlichkeit nicht zuerkannt, weshalb der Antrag des geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt wird.