Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf
- S.104
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z. B. nur zur Abwehr von scharfen Hunden
zum Einsatz kommen, ansonsten in einem
Koffer im Einsatzfahrzeug aufbewahrt würden?
Antwort: Es wurde unter anderem durch
die Dienststellen-Personalvertretung vehement eine Ausstattung mit Pfefferspray bei
Fußstreifen gefordert. Das Mitführen im
Dienst-Kraftfahrzeug hat sich als nicht praktikabel in Bedrohungssituationen erwiesen.
Frage 13.: Wie oft gelangten Handfesseln
seit ihrer Einführung zur Anwendung?
Antwort: Dazu gibt es keine statistische
Auswertung. Beschwerden wegen der Anwendung von Handfesseln gibt es keine.
Frage 14.: Bei welcher Art von Einsätzen im
Zusammenhang mit welchen gesetzlichen
Aufgaben- und Einsatzgebieten gelangten
Handfesseln bislang zur Anwendung?
Antwort: Siehe dazu Antwort zu Frage 6. Im
Streifendienst der MÜG rund um die Uhr
konnten durch die MÜG gerichtlich strafbare
Handlungen beobachtet und die TäterInnen
bis zum Eintreffen der Polizei angehalten
werden.
Frage 15.: Gab es bislang Anzeigen/Ermittlungsverfahren/Anklagen/Verurteilungen/Frei¬sprüche gegen Mitglieder der
MÜG wegen des Einsatzes von Handfesseln, beispielsweise wegen vermeintlicher Freiheitsentziehungen oder der Überschreitung der Notwehrbefugnis/Putativnotwehr?
Antwort: Nein.
der Sitzung des Gemeinderates am
13.07.2017 eingebrachte Anfrage wird wie
folgt beantwortet:
Frage 1.: Wird dem Anliegen der Verlegung
der Bushaltestelle zur Gewinnung zusätzlicher Halte- bzw. Parkflächen entsprochen
werden?
Antwort: Nein. Eine Verlegung ist - auch
nach Rücksprache mit der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH
(IVB) und der Kraftfahrlinienbehörde - nicht
möglich. Im gewünschten Bereich, im Kreuzungsbereich Brandjoch-straße/Schnee
burggasse, befinden sich zwei Schutzwege.
Durch einen bei der Haltestelle haltenden
Bus wäre die Sicht auf die Schutzwege beeinträchtigt. Die Sicherheit der FußgängerInnen wäre dann nicht mehr gewährleistet.
Frage 2.: Falls nein, sind alternative Maßnahmen zur Gewinnung zusätzlicher Haltebzw. Parkflächen vorgesehen? Falls ja,
welche?
Antwort: Die Anzahl der für die Kindergartenzubringung und -abholung reservierten Stellplätze hat sich durch die Neuanordnung von Schräg- auf Längsparker nicht
verändert. Für den Kindergarten Hötting
sind drei Stellplätze als Bring- und Abholplätze verordnet. Dies entspricht der
Stellplatzanzahl, welche auch der überwiegenden Mehrheit der übrigen im Stadtgebiet
von Innsbruck befindlichen Kindergärten zu
Verfügung steht. Eine Erhöhung der Stellplatzanzahl ist nicht vorgesehen bzw. ist
auch aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht möglich.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung gemäß Bericht der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat vom 05.10.2017
wurde den Klubs und den nicht einem Klub
angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am
Beginn der Sitzung des Gemeinderates zur
Verfügung gestellt.
Zudem ist die neue Regelung (markierter
"Gehweg" und Längsparken) für die Kinder,
die mit dem Auto zum Kindergarten gebracht werden, wesentlich sicherer, da sie
nunmehr zum markierten Fußgängerbereich
hin aussteigen können.
42.2
Frage 3.: Auf welcher Grundlage wurde der
vor Ort befindliche Behindertenparkplatz
verordnet? Fand hier eine entsprechende
Bedarfserhebung statt?
GfGR/86/2017
Kindergarten und Kinderkrippe
Hötting, Schneeburggasse, Maßnahmen zur Verbesserung der
Verkehrs- und Parkplatzsituation
(GRin Dengg)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die von
GRin Dengg und MitunterzeichnerInnen in
GR-Sitzung 05.10.2017
Antwort: Der gegenständliche Behindertenstellplatz wurde auf Antrag eines Inhabers eines § 29b-StVO-Ausweises verordnet. Gemäß § 43 Abs. 1 lit. d Straßenverkehrsordnung (StVO) hat die Behörde für
bestimmte Straßen oder Straßenstrecken
oder für Straßen innerhalb eines bestimm-