Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf
- S.108
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- 658 -
44.2
GfGR/104/2017
Altstadt und nördliche MariaTheresien-Straße, Fußgängerzonen, Anbringung versenkbarer
Poller (GR Kunst)
GR Kunst: Ich stelle gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
(Auf Wunsch von GR Kunst werden seine
Wortmeldungen im Protokoll nicht gegendert.)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Diesbezüglich
gibt es auch schon Prüfungen, über die ich
berichten darf. Mit Pollern wird es nicht getan sein, sondern wir werden halbrunde Betonsäulen benötigen.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Frau Bürgermeisterin wird beauftragt, die
zuständigen Dienststellen des Stadtmagistrats mit der Prüfung der technischen, finanziellen und rechtlichen Möglichkeiten für die
Anbringung von versenkbaren Pollern zur
Absicherung der Fußgängerzonen Altstadt
und nördliche Maria-Theresien-Straße zu
betrauen und sodann den gegenständlichen
Prüfbericht dem Gemeinderat zur Kenntnis
zu bringen.
Kunst, Dengg, Haager, Gregoire und Mag.
Dr. Überbacher, alle eigenhändig
Die Sozialdemokratische Partei Österreichs
(SPÖ) wird meinem Antrag sicher zustimmen.
Als Folge einer verfehlten Zuwanderungspolitik ist der Terror heute in weiten Teilen
West- und Mitteleuropas allgegenwärtig. So
haben muslimische Attentäter in den vergangenen Monaten in zahlreichen europäischen Städten Attacken auf Passanten
durch das Fahren in Menschenmengen mit
Kraftfahrzeugen begangen.
Auch für Innsbruck kann die Gefahr solcher
Anschläge in der Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Es erscheint daher geboten, gerade im Innenstadtbereich, wo besonders viele (Groß-)Veranstaltungen stattfinden und sich regelmäßig größere Menschenmengen ansammeln, präventive
Maßnahmen zu treffen. Dies hat nichts mit
Panikmache zu tun, sondern ist lediglich
Ausdruck einer realistischen Gefahreneinschätzung bzw. des Ernstnehmens von
Sorgen aus der Bevölkerung.
Versenkbare Poller haben sich in vielen europäischen Städten bewährt. Einsatzfahrzeuge sowie Berechtigte müssten natürlich
mittels Einfahrt-Codes, Karten oder Fernbedienungen die Möglichkeit zur Einfahrt erhalten. In Zeiten einer allgemeinen Zufahrtberechtigung (Nacht- und Morgenstunden)
können bzw. sollen die Poller versenkt bleiben.
GR-Sitzung 05.10.2017
44.3
GfGR/105/2017
Parkraumbewirtschaftung,
Parkstraßen, Umwandlung in
Kurzparkzonen ohne Gebührenpflicht (GR Mag. Dr. Überbacher)
GR Mag. Dr. Überbacher: Ich stelle gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnerinnen
bzw. Mitunterzeichner folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Das Parkraumbewirtschaftungskonzept wird
geändert wie folgt:
Die bestehenden Parkstraßen-Zonen K, M,
P, R, T, U und insbesondere N werden zu
Kurzparkzonen ohne Gebührenpflicht mit
einer zulässigen Höchstparkdauer von
180 Minuten, Montag bis Freitag von
09:00 Uhr bis 18:00 Uhr, adaptiert.
Mag. Dr. Überbacher, Dengg, Haager,
Gregoire und Kunst, alle eigenhändig
Im November 2013 wurde seitens des Gemeinderates mehrheitlich die Etablierung
eines neuen Konzepts für die Parkraumbewirtschaftung beschlossen. Neben einer allgemeinen Tariferhöhung von € 0,50 auf
€ 0,70 je 30 Minuten wurde die Stadt in drei
Zonen unterteilt:
-
90 Minuten Höchstparkdauer, Montag
bis Freitag von 09:00 Uhr bis 21:00
Uhr, Samstag bis 13:00 Uhr
-
180 Minuten Höchstparkdauer, Montag
bis Freitag von 09:00 Uhr bis 19:00
Uhr
-
Parkstraßen: Montag bis Freitag (Montag bis Sonntag) von 09:00 Uhr bis
19:00 Uhr.
Das ursprüngliche Konzept wurde sodann
bis November 2015 umgesetzt.
Neben vielen anderen Neuerungen hat sich
insbesondere die Einführung sogenannter
Parkstraßen nicht bewährt. Vor allem die