Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 02-Jaenner.pdf

- S.9

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- 19 -

jähriges Bestandsjubiläum in Verbindung
mit der Bundes-Obmänner-Tagung aller
Kärntner Landsmannschaften in Österreich, in Innsbruck feiert und alle Stadtund Gemeinderäte auf das allerherzlichste
zum Festabend einlädt.

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Gruber.
8.

Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)

7.

8.1

IV 15775/2010

I-MD 220e/2010

Liegenschaftsstiftung der Diözese Innsbruck, Fassadensanierung Riedgasse Nr. 9 ("Neururerhaus")

Kollegium des Bezirksschulrates
Innsbruck-Stadt, Wahl eines Ersatzmitgliedes
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Herr
Magistratsdirektor, wie ist die Wahl
durchzuführen?
MD Dr. Holas: Geheim.
in

a

Bgm. Mag. Oppitz-Plörer: Ich bitte um
Verteilung der vierzig Wahlzettel. Es ist
unter diesem Tagesordnungspunkt ein
Ersatzmitglied für das Kollegium des
Bezirksschulrates Innsbruck-Stadt zu
wählen. Das bedeutet auf Grund der
Vorschlagsberechtigungen, dass es zwei
Vorschläge der Sozialdemokratischen
Partei (SPÖ) für ein Ersatzmitglied gibt.
Die vorgeschlagenen Ersatzmitglieder sind
GRin Eberl und GR Praxmarer.
Nach Auswertung der Stimmen gilt als
gewählt, wer die absolute Mehrheit der
abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt
hat. Ich darf jedes Mitglied des Gemeinderates bitten, zwischen den zwei Ersatzmitgliedern eine Wahl zu treffen.
Zur Auszählung der Stimmzettel würde ich
GR Grünbacher und GR Mag. Krackl
nominieren.
Ich darf das Abstimmungsergebnis
bekanntgeben. Es entfallen auf GR
Praxmarer 22 Stimmen und auf GRin Eberl
18 Stimmen. Somit wurde GR Praxmarer
als Ersatzmitglied gewählt.
Ich danke für das Auszählen und für die
Leitung des Vorganges.
Mehrheitsbeschluss (gegen 18 Stimmen):
Folgender Gemeindevertreter wird als Ersatzmitglied in das Kollegium des Bezirksschulrates Innsbruck-Stadt gewählt:
Ersatzmitglied SPÖ: GR Praxmarer

GR-Sitzung 20.1.2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 22.12.2010:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG)
gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck der
Eigentümerin des Objektes Riedgasse
Nr. 9, Liegenschaftsstiftung der Diözese
Innsbruck, für die Fassadensanierung
einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der Höhe von € 119.550,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
8.2

IV 15778/2010
Liegenschaftsstiftung der Diözese Innsbruck, Fassadensanierung Riedgasse Nr. 11 ("Jungmannhaus")

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 22.12.2010:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG)
gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck der
Eigentümerin des Objektes Riedgasse
Nr. 11, Liegenschaftsstiftung der Diözese
Innsbruck, für die Fassadensanierung
einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der Höhe von € 71.430,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.