Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 02-Jaenner.pdf
- S.11
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3.
Die erste Kaufpreishälfte ist nach
allseitiger beglaubigter Unterfertigung
und die zweite Kaufpreishälfte binnen
vierzehn Tagen nach Einverleibung
des Eigentumsrechts für Reinhard
Moser zur Zahlung fällig.
4.
Der Erwerb erfolgt frei von bücherlichen und außerbücherlichen Belastungen und wird das derzeit aufrechte
Prekarium auf Grundstück .289 widerrufen.
5.
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Erstellung des Rechtsgeschäftes, die Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen
und die grundbücherliche Durchführung dieses Rechtsgeschäftes und
trägt Reinhard Moser alle damit verbundenen öffentlichen Abgaben,
Steuern und Gebühren, wie insbesondere die Grunderwerbsteuer, die
Eintragungsgebühr sowie die Kosten
der beidseitigen Beglaubigungen.
12.
Stadtgemeinde Innsbruck, Verkauf der Liegenschaft in
EZ 1222, Grundbuch 81125 Pradl
(Kravoglstraße Nr. 19), an die
Moser Wohnbau- und Immobilien
GesmbH, Zustimmung als Belastungs- und Veräußerungsverbotsberechtigte, Aufteilung des
durch den Verkauf der Liegenschaften Kravoglstraße Nr. 17
und Nr. 19 erzielten Erlöses mit
der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG)
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 22.12.2010:
1.
Aufgrund des im Einbringungsvertrages vom 5.9.2007 zugunsten der
Stadtgemeinde Innsbruck bestellten
Belastungs- und Veräußerungsverbotes, erteilt die Stadtgemeinde Innsbruck die ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung zum Verkauf der
Liegenschaft in EZ 1222 Grundbuch
81125 Pradl (Kravoglstraße Nr. 19)
an die Moser Wohnbau- und Immobilien GesmbH bzw. einer von ihr gegründeten Tochtergesellschaft.
2.
Der durch den Verkauf der Liegenschaften Kravoglstraße Nr. 17 und
Nr. 19 erzielte Erlös, wird im Verhältnis zwei Drittel Stadtgemeinde Innsbruck und ein Drittel Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG),
aufgeteilt.
Hingegen trägt die Kosten einer
allfälligen rechtsfreundlichen Vertretung und Beratung derjenige Vertragsteil, der diese für sich in Anspruch nimmt.
6.
Voraussetzung für den Verkauf ist die
Erteilung der notwendigen Exkamerierungsbewilligung durch die Mag.Abt. II, Straßen- und Verkehrsrecht.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Dieses
Projekt bzw. Geschäft hat uns im Stadtsenat über einige Monate begleitet und
wurde zurückgestellt. Ich bin froh, dass es
jetzt die Vorgabe der Dichtereduktion
seitens der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, gibt.
Die Aufwendungen der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG),
welche in der nicht öffentlichen Sitzung referiert werden, werden der
Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KG (IIG) von Seiten der Stadtgemeinde Innsbruck rückvergütet, sodass sich eine endgültige Aufteilung
des Verkaufserlöses, welcher in der
nicht öffentlichen Sitzung referiert
wird, zugunsten der Stadtgemeinde
Innsbruck und zugunsten der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) ergibt.
Trotzdem ist mit dem Verkauf dieses
Grundstücksanteiles von nur 137 m2 die
Möglichkeit eröffnet, im Znetrum von
Amras ein sehr verdichtetes und vielfach
genutztes Bauwerk zu errichten. Daher
stimme ich hier nicht zu und wir werden
auch im Klub ein unterschiedliches
Stimmverhalten haben.
3.
GR-Sitzung 20.1.2011
IV-RA 1387/2010
Für die Ausführung des Projektes
sind 30 % geförderte Wohnungen
vorzusehen, wobei das diesbezügli-