Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf

- S.174

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Subventionsjahr 2016 /
GR Beschluss

Damit der Verein „Internationaler Tanzsommer Innsbruck“ auch für das
Veranstaltungsjahr 2016 eine Auszahlung von 100 % der zugesagten
Subvention laut Förderungsvereinbarung in Höhe von € 195.000,00
erhält, bedurfte es einer zusätzlichen Beschlussfassung durch den
Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck.
Auf entsprechenden Antrag des gemeinderätlichen Kulturausschusses
vom 15.02.2016 im Konnex mit der Empfehlung des Amtes für Kultur,
dem subventionswerbenden Verein für die Abwicklung des jährlichen
Tanzsommers die vereinbarte Zuwendung für das Jahr 2016 in oben
genannter Höhe auszuzahlen, hat das zuständige städtische Organ in
seiner Sitzung vom 17.03.2016 den hierfür erforderlichen Beschluss
getätigt.

Auszahlung
Subvention 2016

Wie in den Jahren zuvor hat der Verein „Internationaler Tanzsommer
Innsbruck“ mit Schreiben vom 26.01.2016 die erste Rate von der Gesamtsubvention für den TANZSOMMER 2016 in Höhe von € 97.500,00
abgerufen. Die Fachdienststelle hat die notwendige Auszahlungsanordnung über die Vp. 1/324000-757260 – Maßnahmen zur Förderung
der darstellenden Kunst Lfd. Transferzlg.-Innsbrucker Sommerspiele
S510 im städtischen Buchhaltungssystem KIM (Kommunales Informationsmanagement) erfasst und am 23.02.2016 zur Anweisung gebracht.
Die Überweisung der zweiten Teilzahlung in Höhe von € 97.500,00 für
den TANZSOMMER 2016 hat der betreffende Verein mit Schreiben
vom 15.04.2016 bei der subventionsabwickelnden Fachdienststelle
beantragt. Da auch in diesem Subventionsjahr zum wiederholten Male
die festgeschriebenen Förderungsbedingungen – spätestens drei Monate nach Abschluss des Kalenderjahres eine detaillierte Jahresabrechnung anhand von Originalbelegen in Höhe der jährlichen Fördersumme sowie eine Gesamteinnahmen- und Gesamtausgabenübersicht der Stadt Innsbruck vorzulegen – nicht eingehalten wurden, kam
es infolgedessen zur verspäteten Auszahlung der besagten Subvention
(erst) am 15.06.2016 durch das Amt für Kultur.

Weiterleitung der
Subvention 2016 an die
Tanzsommer
Veranstaltungs GmbH

Bezug nehmend auf die besagte zivilrechtliche Vereinbarung zwischen
dem Verein „Internationaler Tanzsommer Innsbruck“ und der Tanzsommer Veranstaltungs GmbH nahm die Kontrollabteilung auch für das
Jahr 2016 betreffend Nachvollzug der Weiterleitung der städtischen
Fördersummen eine Einsicht in das für die Abwicklung der Subventionen verwendete Bankkonto des Vereins vor.
Im Jahr 2016 wurden vom Verein „Internationaler Tanzsommer Innsbruck“ an die Tanzsommer Veranstaltungs GmbH für die Organisation
und Durchführung des Tanzsommers insgesamt € 190.000,00 – in drei
Teilbeträgen zu je € 90.000,00 und € 10.000,00 am 18.04., 17.06. und
08.07.2016 – an öffentlichen Zuschüssen weitergeleitet. Im darauffolgenden Jahr wurde gemäß den der Kontrollabteilung vorliegenden
Kontoauszügen bis zum Stichtag 31.03.2017 ein weiterer Zuschussbetrag von € 2.000,00 per 14.03.2017 für das Subventionsjahr 2016 an
die zur Abwicklung des Tanzsommers verpflichtende Gesellschaft
überwiesen.

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Zl. KA-02740/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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